Diskussion: Wie weiter mit dem Mäusebunker?


15. Oktober 2025

Über den Stand nach dem Modellverfahren, denkmalschutzgesetzliche Pflichten sowie Nutzungs- und Entwicklungsoptionen diskutieren

  • Dr. Christoph Rauhut, Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamts Berlin,
  • Prof. Dr. Christian-W. Otto, TU Berlin, Institut für Stadt- und Regionalplanung und Institut für Architektur,
  • Ludwig Heimbach, Architekt und Herausgeber von „Mäuse­bunker und Hygiene­institut. Eine Berliner Versuchsanordnung“, Berlin 2025.

Moderation: Ilka Ruby, Architektin und Kuratorin

Begrüßung: Dr. Brigitte Hausmann, Fachbereich Kultur Steglitz-Zehlendorf

Die umgangssprachlich „Mäusebunker“ genannten ehemaligen Zentralen Tierlaboratorien der FU Berlin wurden 1971–81 nach Entwürfen der Architekt:innen Magdalena und Gerd Hänska realisiert. Das seit 2003 zur Charité gehörende Bauwerk formt zusammen mit dem von 1969–74 von Fehling + Gogel errichteten Institut für Hygiene und Mikrobiologie und dem Benjamin Franklin Klinikum, das als Klinikum Steglitz nach Plänen des US-amerikanischen Architekturbüro Curtis & Davis 1961–68 entstand, ein singuläres Ensemble. Insbesondere der „Mäusebunker“ wurde durch seine spezifische Ästhetik zu einer Architekturikone und zu einem international renommierten Beispiel für Brutalismus.

„Erstmals wurde mit dem Gebäude ein hochkomplexes großes Institutsgebäude für Tierzucht und Tierexperimente konzipiert, das bis dahin ohne bekannte Vorbilder war. In seiner Funktionsweise und seinem baulichen Ausdruck sind die Zentralen Tierlaboratorien ein wichtiges Zeugnis für das Forschungsfeld der Human-Animal-Relations, das sich in einem interdisziplinären Verbund der Erforschung und Kenntlichmachung sich wandelnder Verhältnisse zwischen Mensch, Tier und Umwelt widmet.“
(Christoph Rauhut)

2019 wurde seine Nutzung eingestellt. 2022 schlossen die Charité, das Landesdenkmalamt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung eines gemeinsamen Modellverfahrens, in dem auch Hinweise für Nutzungs- und Entwicklungsoptionen – auch vor dem Hintergrund des erkannten Denkmalwerts – erarbeitet wurden. 2023 wurde der „Mäusebunker“ unter Denkmalsschutz gestellt (wie 2021 bereits das ebenfalls brutalistische Hygieneinstitut).

„Im Berliner Denkmalschutzgesetz sind die Pflichten des Eigentümers eines Baudenkmals genau geregelt. Diese Pflichten gelten auch für die öffentliche Hand.“ (Christian-W. Otto)

Ein Denkmaleigentümer ist gesetzlich zum Erhalt verpflichtet und hierfür ist die aktive Nutzung das beste Mittel. Ungenutzte Zeit ist bei Bestandsbauten zudem ein wesentlicher Kostentreiber, denn der Sanierungsbedarf ungenutzter Bauten steigt exponentiell.

Im Rahmen des Modellverfahrens Mäusebunker wurden für die mittel- und langfristige Entwicklung des Grundstücks und Gebäudes zwei Wege empfohlen: die Ausschreibung eines Konzeptverfahrens und die Suche nach (privaten) Investoren oder die Projektentwicklung als Public Civic Partnership (PCP). Derzeit wird innerhalb der Verwaltung die Variante Konzeptverfahren geprüft und vorbereitet.

Öffentlich sichtbar geworden sind Wege der Nachnutzung bisher nicht. „So scheint sich der Mäusebunker derzeit in die illustre Reihe „schlafender Riesen“ im Eigentum des Landes Berlin, wie unter anderen dem ICC, dem Flughafen Tempelhof, der FDJ-Hochschule am Bogensee, dem SEZ, dem Oberstufen-Schulzentrum im Wedding einzureihen.“ (Ludwig Heimbach)

Ort: Hörsaal des Instituts für Hygiene
Eintritt frei

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