U3 zum Mexikoplatz: BVG mit Tunnelblick

U3 zum Mexikoplatz: BVG mit Tunnelblick

Widerstand am Mexikoplatz: Anwohner wehren sich gegen die Verlängerung der U3. | Foto (April 2024): Daniela von Treuenfels

 

Hunderte Einwendungen, viele konkrete Sachfragen – nach der Erörterungsveranstaltung zur geplanten Verlängerung der U3 vom U-Bahnhof Krumme Lanke bis zur S-Bahnstation Mexikoplatz bleibt der frappierende Eindruck, dass zentrale Akteure, Unterlagen und Antworten fehlten.

Ein Gastkommentar von Thomas Herr

Am 21. und 22. Juli fand der Erörterungstermin zu einem der größten Infrastrukturprojekte im Berliner Südwesten statt. Die Veranstaltung war Teil eines gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, öffentliche und private Interessen zu diskutieren und Planungen im Sinne eines Ausgleichs zu optimieren. Was als transparente Bürgerbeteiligung gedacht ist, geriet jedoch am Mexikoplatz zum Lehrstück fehlender Governance und eines Projektträgers, der betriebliche Belange priorisiert und Risiken wegmoderiert. Am Ende blieben mehr Fragezeichen als Erkenntnisse.

Gleich zu Beginn offenbarte sich ein strukturelles Defizit: Wichtige Leitungsträger und mehrere Träger öffentlicher Belange blieben dem Termin fern. Damit blieben wichtige Fragen beispielsweise zur Verlegung und Sicherung von Leitungen, zu Schnittstellen im Bauablauf und zur Verantwortlichkeit in der Tiefe unbeantwortet. Statt eines sachlichen Austauschs zwischen Planern und Infrastrukturbetreibern wurden Punkte protokollarisch geschlossen – ohne Klärung. Ein Verfahren, das Leitungsumlegungen im dicht bebauten, denkmalgeprägten Straßenraum vorsieht, braucht diese Akteure im Raum – nicht auf der Fehlzeitenliste.

Besonders irritierend: Der Denkmalschutz, in diesem Abschnitt beileibe kein Randthema, war nicht vertreten. Rund um den Mexikoplatz treffen Gartendenkmal, geschützte Vegetation und denkmalgeschützte Bauten aufeinander. Gerade hier wäre eine präventive, abwägende Haltung gefragt: Wie werden Substanzrisiken minimiert? Welche Sicherungskonzepte greifen vor Baubeginn? Welche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind verbindlich? Ohne Fachbehörde im Raum blieb vieles im Konjunktiv.

Auch die Transparenz erwies sich als asymmetrisch: Während Stellungnahmen von Behörden meist mit formellen Erwiderungen belegt wurden, verlief die Behandlung privater Einwendungen häufig pauschal, ohne Sichtbarkeit konkreter Antworten und oft beschwichtigend. Eine öffentliche Matrix aus Einwendung und Erwiderung, sortiert nach Themenclustern, hätte hier Vertrauen geschaffen. Stattdessen blieb der Eindruck: Für die Akten ist gesorgt – für die Betroffenen weniger.

Ein zweiter, kaum zu überschätzender Vertrauensbruch entstand außerhalb des Erörterungssaals: Die BVG lässt an der alten Aufstellanlage Krumme Lanke bereits arbeiten – unter dem Titel der Wiederherstellung –, obwohl diese Anlage im Falle der Verlängerung funktional entfallen würde, weil dort künftig die durchgehenden Streckengleise liegen sollen. De facto werden damit Höhenlagen und Geometrien vorentschieden, bevor die Variantenabwägung abgeschlossen ist. Wer Alternativen ernsthaft prüfen will, vermeidet Tatsachen, die Alternativen verbauen. Über die untaugliche und in der Öffentlichkeit zurecht nach hinten losgegangene Kommunikation dieses Spatenstichs als Baubeginn der weder genehmigten noch finanzierten U3-Verlängerung durch hochrangige Vertreter des Senats ganz zu schweigen.

Das größte planerische Loch klafft jedoch an der Oberfläche: Weder lag eine abgestimmte Vision für die Gestaltung des Straßenraums vor, noch war erkennbar, wie die Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes konkret umgesetzt werden sollen. Fragen nach sicheren Fuß- und Radverbindungen, barrierefreien Querungen, Entsiegelung und klimaresilienter Begrünung blieben unbeantwortet. Nicht einmal die banal-praktischen Themen eines Endbahnhofs wirkten geklärt: Wo wenden Busse, wo pausiert Personal, wo entstehen Abstellflächen? Wie viel Radabstellkapazität ist am Knoten tatsächlich erforderlich – und wo? Wenn eine U-Bahn-Verlängerung den öffentlichen Raum neu ordnet, darf der Oberflächenentwurf nicht als spätere, separate Aufgabe behandelt werden.

Wie teuer das alles wird, wollten oder konnten die Verantwortlichen nicht sagen. Kostenaussagen wurden auf spätere Ausschreibungen verwiesen, konkrete Zahlen vermieden. Das ist bemerkenswert, weil die erreichte Planungsstufe eine belastbare Kostenermittlung voraussetzt – mit Transparenz zu Preisstand, Risiken und Reserven. Der Verweis auf laufende Vergaben kann keine generelle Geheimhaltung rechtfertigen. Ohne Kostenwahrheit gibt es keine ehrliche Nutzenabwägung – weder gegenüber der Öffentlichkeit noch mit Blick auf Fördermittel. Und dies alles vor dem Hintergrund, dass die dem Senatsbeschluss aus Februar 2024 und der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zu Grunde liegenden Kosten schon im zweiten Halbjahr 2024 nach Aussagen der BVG massiv überschritten sind und weiter steigen werden.

Ein fachlich fundiertes Expertengutachten, welches auf Fehler sowie Unstimmigkeiten dieser NKU und einem bei seriöser Berechnung negativen Nutzenindex hinweist, wurde auch in diesem Erörterungstermin durch die BVG pauschal und unqualifiziert abgetan und die Erstellung einer zweiten NKU durch einen anderen Gutachter abgelehnt.

Die Prioritäten setzten die Planer der BVG sichtbar unterirdisch: Entrauchungsschächte, große Technikflächen und betriebliche Abläufe bekamen maximale Aufmerksamkeit. Demgegenüber wirkten enteignungsgleiche Eingriffe in Belange Dritter, städtebauliche Qualität, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit untergewichtet.

Selbst die Variantenprüfung hinterließ Fragezeichen: Warum sind kompaktere Lösungen, die Eingriffe reduzieren, nicht erkennbar vertieft worden? Warum blieb eine nördlichere Lage des Bahnhofs – mit potenziell geringerer Flächeninanspruchnahme – ohne belastbare Nachverfolgung? Wer die Vorzugsvariante nicht bis zur Entscheidungsreife ausplant und Alternativen nicht transparent gegeneinanderstellt, liefert keine überzeugende Abwägung, sondern eine Selbstbestätigung.

Zentrales Steuerungsinstrument solcher Projekte ist die Nutzen-Kosten-Untersuchung. Doch statt die Parameter und Annahmen offenzulegen und eine Aktualisierung zu prüfen, wurden Zweifel an der Methodik oder an inzwischen veränderten Rahmenbedingungen abgeräumt, als beträfen sie nur semantische Details. Das Gegenteil wäre richtig: Wenn der Kontext – Baupreise, Nachfrage, Betriebsstabilität, Klimawirkung – sich ändert, muss die NKU mithalten. Transparenz als Verfahren, nicht als Schlagwort.

Hinzu kommen technische Leerstellen, die ausgerechnet in der Erörterung sichtbar wurden: Ein belastbares Grundwassermodell gehört in ein Verfahren, dessen Baugruben in sensiblen Boden- und Baumstandorten liegen. Eine belastbare Klimabilanz gehört in eine Stadt, die ihre CO₂-Ziele ernst nimmt. Selbst Eingriffe in Komfort und Sicherheit – etwa die Streichung von Rolltreppen in der Planungsunterlage – dürfen nicht als Randnotiz behandelt werden. Wenn Anlieger zudem Vermessungsfehler oder unklare Abstände monieren, ist das keine Petitesse, sondern ein Alarmsignal für die Planungsqualität.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Governance-Frage. Eine Planfeststellungsbehörde kann formal korrekt arbeiten – und doch den Eindruck mangelnder Unabhängigkeit hinterlassen, wenn entscheidende Fachbehörden fehlen, Unterlagenlücken nicht geschlossen und zentrale Kosten- und Nutzenparameter der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Wer eine Entscheidung mit Akzeptanz sucht, muss den Prozess so bauen, dass Widerspruch drin vorkommt – und zwar sichtbar, prüfbar, nachvollziehbar.

Die U3-Verlängerung zum Mexikoplatz ist kein kleines Bezirksprojekt, sondern ein sichtbarer Eingriff in einen sensiblen Stadtraum. Er kann verkehrlich sinnvoll sein – wenn er sauber begründet, ehrlich kalkuliert, verantwortungsvoll geplant und integriert umgesetzt wird. Der Erörterungstermin hat das Gegenteil gezeigt: zu wenig Substanz bei den Antworten, zu wenig interdisziplinäre Anwesenheit, zu wenig Kostentransparenz, zu wenig Variantenoffenheit, zu wenig Berücksichtigung der Belange der Fahrgäste und der betroffenen Anwohner. Es bräuchte jetzt einen Neustart in der Transparenz und eine echte, öffentlich nachvollziehbare Gesamtplanung für Trasse und Stadtraum. Sonst bleibt diese Erörterung das Sinnbild eines Tunnelblicks – und das Projekt wird an seiner eigenen Intransparenz scheitern.

Thomas Herr

Der Autor ist Mitglied der Initiative „Rettet den Mexikoplatz“, die zum Ziel hat, die Verlängerung der U 3 zu verhindern.
https://rettet-den-mexikoplatz.de/

 

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Daniela von Treuenfels

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