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Die Zahl der Sprach- und Integrationskurse an der Victor-Gollancz-Volkshochschule ist gesunken, Grund ist eine Neuregelung der Bundesregierung. Befürchtungen, dass Integrationschancen sinken, scheinen sich zu bewahrheiten.
Sofia, ihre Tochter Amelia und ihr Hund Totoschka sind im März 2022 am Berliner Hauptbahnhof angekommen. Es war keine freiwillige Entscheidung, sie sind vor dem Krieg in der Ukraine geflohen. So erzählt es die grüne Bezirksverordnete Birgit Vasiliades einige Jahre später. Die Geflüchteten hätten kein Deutsch sprechen können, aber haben über eine Übersetzungs-App kommuniziert. Sofia habe Integrations- und Sprachkurse besucht, während ihre Tochter einen Platz in der Willkommensklasse der Zinnowwaldschule bekommen habe. Inzwischen spreche Sofia fließend Deutsch und sei im Jahr 2024 in ihre eigene Wohnung eingezogen.
„Sofia zeigt: Ankommen und Teilhabe funktionieren – wenn wir sie ermöglichen,“ sagt Vasiliades. Die Kommunalpolitikerin erzählt die Geschichte in einer teils emotionalen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf im März, als geplante Sparmaßnahmen der Bundesregierung auf der Tagesordnung stehen: Kein Bürgergeld mehr für Geflüchtete, sondern Gelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; und außerdem: weniger Mittel für Integrationskurse. Durch Integrationskurse und Zugang zu Gesundheitsversorgung, so Birgit Vasiliades, gelinge Ankommen und Teilhabe. „Und genau diese Integrationswege sollen nun durch den geplanten Rechtskreiswechsel und durch die Streichung der Sprach- und Integrationskurse massiv erschwert werden“.
Tatsächlich ist das Angebot an Integrationskursen an der VHS bereits rückläufig. In diesem Jahr werden nur 122 Integrationskurse angeboten: 71 im vergangenen Frühjahrssemester, und 51 geplant im Herbst. Seit 2018 lag das Angebot nach Angaben des Bezirksamtes nur im Corona-Jahr 2021 niedriger.
Plätze in den Integrationskursen werden nach drei unterschiedlichen Kriterien vergeben. Erstens gibt es die Personen mit einer Zulassung bzw. Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese Menschen wurden entweder zu einer Teilnahme verpflichtet, oder sie haben sich freiwillig erfolgreich beworben, in diesen Fällen deckt das Bundesamt alle Kosten. Zweitens gibt es Teilnehmer, die vom BAMF unterstützt werden, aber trotzdem einen Eigenanteil zahlen müssen, die sogenannten kostenbeitragspflichtigen BAMF-Vollzahler. Letztens gibt es die Teilnehmer, die selbst zahlen.
Im Februar kündigte das Bundesamt einen Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen für Freiwillige an. In Steglitz-Zehlendorf sind seitdem die Teilnehmerzahlen in allen drei Gruppen rückläufig. Besonders betroffen sind die beitragsfreien Teilnehmer. Diese Gruppe wechselt auch nicht in die Selbstzahler-Gruppen, im Gegenteil, denn auch hier sinken die Zahlen. Ein Vergleich der Teilnehmerzahlen im Frühjahrsemester 2025 und Frühjahrsemester 2026 zeigt eine Reduzierung von 1.770 auf 1.161 Teilnehmer. Die Zahl der Teilnehmer mit BAMF-Zulassung bzw. -Verpflichtung ist am stärksten gesunken. Hier gab es 440 weniger Teilnehmer im Frühjahr 2026 als im Frühjahr 2025.
Als das BAMF Anfang Februar die Finanzierung stoppte, hagelte es Kritik. „Menschen, die einen Kurs nicht selbst bezahlen können, werden dadurch beim Erlernen der Sprache und dem Erwerb weiterer Qualifikationen ausgebremst. Das ist dann widersprüchlich, wenn es solche Gruppen betrifft, deren Arbeitsmarktintegration man gleichzeitig fordert“, erklärte beispielsweise Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration. Katarina Niewiedzial, die Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration, nannte die Entscheidung auf einer Pressekonferenz Mitte März in Berlin „absurd“. Gemeinsam mit den Integrationsbeauftragten der Länder forderte sie am 11. März in einer Resolution an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „die bestehenden Strukturen der Sprachförderung zu sichern“.
Günter Schulze vom Willkommensbündnis für Geflüchtete in Steglitz-Zehlendorf lehnt die Zulassungsstopps ebenfalls ab und befürchtet langfristige Konsequenzen für die Gesellschaft. Er sagt, sie sendeten das falsche Signal: Die Betroffenen fühlten sich unerwünscht. Dass die Regierung ihnen keine Integrationskurse anbieten wolle, solange sie kein Bleiberecht haben, sieht er „natürlich völlig anders“. Er betont: „Bis zur Anerkennung von Asyl oder einer dauerhaften Aufenthaltsmöglichkeit vergehen auch mal Jahre.“ Das führe dazu, dass „Leute ausgegrenzt werden“.
Wenige Monate später beschloss die Bundesregierung einen Kompromiss und hob den pauschalen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmer teilweise auf. Ukrainer und EU-Bürger haben Vorrang, und könnten Plätze bekommen, aber es wird jedes Mal im Haushalt neu verhandelt, wie viel Geld für die Integrationskurse ausgegeben wird. Geflüchtete aus der Ukraine wie Sofía haben wieder eine Chance auf Integrationskurse, aber Asylsuchende und Geduldete ohne dauerhaftes Bleiberecht bleiben ausgeschlossen. Für sie plant die Regierung Erstorientierungskurse, die ab November 2026 ausgebaut werden sollen. Diese Kurse sind kürzer und günstiger.
Günter Schulze vom Willkommensbündnis sieht diese Ungleichheiten kritisch: „Menschen aus der Ukraine haben einen anderen rechtlichen Status als Asylsuchende. Sie können sofort arbeiten, benötigen also keine Arbeitserlaubnis vom Jobcenter. Das macht die Sache ein bisschen schwieriger, denn so haben wir Menschen erster, zweiter und dritter Klasse.“
Die Victor-Gollancz-Volkshochschule blickt nach vorn. Im März beschäftigte sie 20 Honorarkräfte, drei Sachbearbeiter und eine Programmbereichsleitung im Integrationsbereich. Das könnte sich ändern, wenn die Zahlen weiter sinken. Das Frühjahrssemester 2027 ist noch in Planung, wie Bezirksstadträtin Malgorzata Sijbrandij mitteilt. Deswegen kann sie noch nicht sagen, ob die neue Vereinbarung der Bundesregierung Auswirkungen auf das Angebot der VHS haben wird. Aber setzt sich der Trend von 2026 fort, bleibt das Angebot an Integrationskursen rückläufig.
John Mark Shorack
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Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt mit 50.000 Euro die Sanierung der Dachkonstruktion und Dachhaut im westlichen Querschiff der Dreifaltigkeitskirche in Lankwitz. Die Gemeinde ist weiter auf Spenden angewiesen.
Denn insgesamt sollen nach den Berechnungen des beauftragten Planungsbüros die Arbeiten rund zwei Millionen Euro kosten, davon muss die Gemeinde 150.000 Euro selbst tragen. In drei Bauabschnitten werden zunächst die Portaltürme, das Kirchenschiff und die Querhäuser erneuert. Danach folgt der Kirchturm, zuletzt werden Apsis und Sakristei neu eingedeckt.
Das Gotteshaus hat ein neues Dach dringend nötig. Stürme der letzten Jahre haben der Konstruktion stark zugesetzt, teilweise sind Dachziegel auf den Kirchhof und die stark frequentierte Paul-Schneider-Straße und die Gallwitzallee gestürzt. Die Kupferbekrönungen, so hält es der Denkmalplaner in seinem Gutachten weiter fest, sind korrodiert, die darunterliegende Schalung ist durchfeuchtet. An der Dachkonstruktion fehlen Ziegel. Wo eine Dämmung vorhanden ist, ist sie durchfeuchtet und besteht aus krebserregenden Baustoffen. Kurz gesagt: hier musste etwas passieren, und zwar schnell.
Die Dreifaltigkeitskirche gilt mit ihrem imposanten hoch aufragenden Turm als Wahrzeichen und Zentrum von Lankwitz. Der Sakralbau wurde im Stil der märkischen Backsteingotik ab 1903 errichtet und 1906 geweiht. Der Detailreichtum der Fassade setzt sich nach oben hin fort; die Dachlandschaft ist durch eine Vielzahl an verschiedenen Konstruktionen unterschiedlicher Dach- und Turmformen, Material und Verzierungen geprägt. Der dominierende Vierungsturm mit seiner Zier verleiht der Dreifaltigkeitskirche ihr markantes Aussehen.
Die Gemeinde beheimatet in ihren Gebäuden unter anderem eine Pflegestation, die Haltestelle Diakonie für die Unterstützung psychisch oder an Demenz Erkrankter und ein Sozialcafé. In Zusammenarbeit mit der „Berliner Tafel“ gibt es wöchentlich eine Lebensmittelausgabe, die 140 Haushalte versorgt. Jährlich zum Totensonntag im November gibt es eine interreligiöse Gedenkfeier zur Erinnerung an Menschen, die einsam verstorben sind und behördlich bestattet wurden.
Spenden für die Sanierung der Kirche sind möglich auf das Konto
Dreifaltigkeitsgemeinde Lankwitz
IBAN: DE03 5206 0410 6803 9663 99
BIC: GENODEF1EK1
Spendenzweck: Kirchendach
Der Zuschuss der Deutschen Stiftung Denkmalschutz kommt aus Spendengeldern der Stiftung und aus Lottomitteln.