Bauprojekte am Wannsee sind immer ein wenig heikel. Eines wurde am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Der Potsdamer Yachtclub hatte gegen einen Bauvorbescheid Klage eingereicht, dass es der Lelbach GmbH auf dem Nachbargrundstück erlauben sollte, eine sechsgeschossige Villa zu errichten. Das verstoße gegen den gültigen Bebauungsplan, fand der Kläger. Der Vorsitzende Richter Matthias Schubert gab ihnen Recht und ließ die Klage zu.
Um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, war das Gericht am Donnerstag an den Wannsee gezogen. Von der Straßen- und von der Seeseite schauten sich Richter, Kläger, Beklagte und Betroffene die beiden Grundstücke genau an.
Es geht um ein altes Appartementhaus an der Königstraße 3b-4. Das Haus aus den 1970er Jahren ist ein Schandfleck, seit Jahren ungenutzt zerfällt es zusehends, der Putz bröckelt, teilweise wachsen Bäume auf den Balkonen. „Das Gebäude ist eine Last“, bestätigte dann auch Sabine Lappe, Leiterin des Fachbereiches Stadtplanung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, während der Verhandlung. Es habe viele Pläne gegeben, getan aber hat sich nichts. Dadurch habe man sich dazu verleiten lassen, eine Ausnahmegenehmigung vom gültigen Bebauungsplan zu erteilen. Der stammt aus dem Jahre 1959 und erlaubt nur eine Höhe von zwei Geschossen, der Bau aus den 1970ern Jahren hat vier.

Das Gebäude aus den 70er Jahren zerfällt und soll durch eine sechgeschossige Villa ersetzt werden. Foto: Gogol
Die Villa, die Abris Lelbach errichten will, ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs, den Eigentümer unter Beteiligung des Bezirksamtes veranstaltet hatten. Die neue Villa soll wieder näher an die Straße rücken. Aufgrund des starken Gefälles aber bedürfe es eines hohen Sockels, erläuterte der Eigentümer beim Rundgang. Das seien schon zwei Geschosse. Insgesamt würde die neue Villa acht bis zehn Meter höher werden, als das jetzige Gebäude und das fast gleich hohe Haus des Potsdamer Yachtclubs nebenan.
Der Neubau in der geplanten Höhe würde den Gebietscharakter verändern, führte Dr. Michaela Eisele, die den Vorstand des Yachtclubs vertrat, aus. Der befürchtet vor allem Klagen durch die neuen Nachbarn und dass so der Wassersport, der in diesem Gebiet Vorrang habe, stark eingeschränkt werde. Zudem verwies Eisele darauf, dass der Bebauungsplan dem Schutz der landschaftlich reizvollen Umgebung gelte und eine solch massive, sechsgeschossige Bebauung dagegen verstoße.
Dr. Andreas Möller, der Lelbach vertrat, hingegen wandte ein, dass der B-Plan funktionslos sei, weil er nirgendwo eingehalten werde – auch nicht vom Yachtclub. „Sie machen auf diesem Grundstück alles falsch“, warf er den Klägern vor. So wies er auf den Grünzug hin, den der Plan vorsehe, beim Yachtclub aber zum Parkplatz verkommen sei. Zudem betreibe man ein Ausflugslokal, das der B-Plan nicht zulasse. Das bestritt Eisele. Es sei ausschließlich ein Vereinsheim.
Möller argumentierte weiter, dass der Wassersport keineswegs in diesem Gebiet Vorrang hätte. „Sie können hier nicht Tag und Nacht Lärm machen“, so Möller – egal, ob eine sechsgeschossige Villa oder ein eingeschossiger Bungalow errichtet würde. Zudem verwies er auf die Häuser in der Umgebung, von denen keines nur zwei Geschosse habe.
Der Vorsitzende Richter folgte der Argumentation des Yachtclubs und ließ die Klage zu. Die Festsetzung von nur zwei Vollgeschossen diene dazu, das „landschaftlich reizvolle Gesamtbild des Gebietes, das für den Ausflugsverkehr der Berliner Bevölkerung von übergeordneter städtebaulicher Bedeutung sei, zu erhalten und zu verbessern. Die in Aussicht gestellte Befreiung verletze den Kläger in seinem Anspruch auf Erhalt der typischen Prägung des Gebiets“, begründete Schubert seine Entscheidung.
(go)












Symbolbild: Der unvergessene "Zick-Zack-Radweg" in der Leo-Baeck-Straße in Zehlendorf (2018). | Foto: Baumann[/caption]
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