Kraftwerk Steglitz: Verunsicherung unter den Mietern

Kraftwerk Steglitz: Verunsicherung unter den Mietern

 

Kraftwerk Steglitz

Foto: Daniela von Treuenfels

 

Zwei Monate nach der Zwangsversteigerung nehmen die neuen Eigentümer ihre Immobilie in Besitz – mit einer robusten Vorgehensweise auf einer rechtswidrigen Grundlage.

Mehr als acht Wochen hat sich die SF Grambin Beteiligung UG Zeit gelassen, bevor sie erstmals mit den Mietern des Geländes in der Birkbuschstraße in Kontakt getreten ist. Nun ist es plötzlich ganz eilig. An einige Mieter schreibt Geschäftsführer Steffen Fräbel am 26. August, dass ab sofort die Miete an seine Gesellschaft, statt wie bisher an die Insolvenzverwaltung der Vorbesitzer zu zahlen sei. Und zwar dallidalli, einen Tag gibt er den Mietern Frist zum Ausgleich des „Mietrückstandes“ seit der Zwangsversteigerung. Geld, das seitdem an die Insolvenzverwaltung der Vorbesitzer gezahlt wurde, sei von dort zurückzufordern.

Einen Tag später, am 27. August, meldet sich die Hamburger Kanzlei BBL Brockdorf bei den Mietern. Hier ist der Jurist Justus von Buchwaldt mit dem Insolvenzverfahren der AS German Property Group beschäftigt. Die Ampere Projektentwicklungsgesellschaft, bis Mitte Juni Eigentümerin des Kraftwerks Steglitz, gehört zu dieser Gruppe, einem mutmaßlich betrügerischen Konstrukt (die SRN berichteten). Ein BBL-Anwalt beruhigt in einer Mail die Mieter: Da sie erst jetzt Kenntnis vom Eigentumsübergang erhalten hätten, müsste die Miete seit Juni nicht erneut an die neue Eigentümerin gezahlt werden. Aber: Die Grambin Beteiligung UG „ist durch die Zuschlagserteilung neue Grundstückseigentümerin geworden. Wir dürfen Sie daher bitten, die Mieten zukünftig, d. h. ab September 2024, an die neue Eigentümerin zu zahlen.“

Offenbar versuchen die Hamburger Anwälte in bester Absicht, der wilden Fristsetzung und den haltlosen Behauptungen von Grambin-Geschäftsführer Fräbel etwas entgegenzusetzen. Dennoch ist das Vorgehen der Kanzlei, „eine von Deutschlands Top-Sozietäten für Reorganisation, Sanierung und Insolvenz“ (Eigenwerbung), nach Auffassung des Berliner Mietervereins rechtswidrig.

Zwar werde der Ersteher in der Zwangsversteigerung mit Zuschlag Eigentümer, also auch Vermieter, erklärt Experte Frank Maciejewski. „Solange der Ersteher den Zuschlagsbeschluss seinen Mietern nicht übersandt hat, sind diese allerdings ihm gegenüber zu nichts verpflichtet.“

Steffen Fräbel hat den Mietern dieses wichtige Dokument bislang nicht vorgelegt. Die Kanzlei BBL Brockdorff haben wir gefragt, ob dort ein Zuschlagsbeschluss vorliegt und falls ja, warum er den Mietern vorenthalten wurde. Außer einem dürren Statement – man halte sich „bei diesem Thema medial etwas zurück“ – kam keine Antwort aus der Hansestadt.

Für die verunsicherten Mieter auf dem Kraftwerksgelände hat der Berliner Mieterverein auch andere wichtige Hinweise. Für Kündigungen gelten bestimmte Fristen, und auch dazu muss zwingend der Zuschlagsbeschluss vorgelegt werden. Eine ausgesprochene Kündigung ist gegenstandslos, wenn der Zuschlagsbeschluss später aufgehoben wird.

Ob die Grambin Beteiligungs GmbH ihr Gebot von 141 Millionen Euro am Ende bezahlt, wird mit Spannung erwartet. Die Mieter haben die Chance, beim sogenannten Verteilungstermin Mäuschen zu spielen. „Sie sollten sich bei Gericht als Beteiligte anmelden, das geht auch jetzt noch“, erklärt Frank Maciejewski. „Dann werden sie auch zum Termin der Verteilung geladen“.

Derweil kriegen am Teltowkanal einige das Muffensausen. „Ich zahle“, sagt ein Mieter, der anonym bleiben möchte. Er fürchtet um seinen Besitz, wenn er sich widersetzt. Den neuen Eigentümern traut er viel zu, von der Zerstörung seiner Habseligkeiten bis zum „warmen Abriss“.

Ein wenig von ihrer Energie haben die Neuen auch schon zum Besten gegeben, wie ein anderer Nutzer des Geländes berichtet, auch er möchte seinen Namen nicht öffentlich preisgeben. Eine angebliche „Schlosserfirma“ habe mit dem Aufbohren von Schlössern gedroht, sollten die Mieter nicht ihre Kontaktdaten übermitteln. Im „Chef“ der Truppe will der Zeuge ein Mitglied einer bekannten Berliner Clan-Familie erkannt haben. „Sehr aggressiv und einschüchternd“ sei der aufgetreten. „Allein die Tatsache, dass dieser Mensch vor Ort war und sich so verhielt, hat viele Mieter verunsichert und ratlos gemacht was gerade passiert“, so der Mieter.

Die Verzweiflung ist groß, die Mieter fühlen sich hilflos ausgeliefert. Man erhofft sich Unterstützung „vom Bezirk und aus der Politik“. Ein Schreiben ging bereits an die Grüne Abgeordnete Tonka Wojahn, die schon im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zum Thema aktiv wurde. Eine Antwort gab es nach Angaben des Mieters bisher nicht.

Daniela von Treuenfels

 

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https://stadtrand-nachrichten.de/category/bildung-bau-zukunft/kraftwerk-steglitz/

 

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11 Kommentare

  1. Man zahlt doch erst an einen neuen Eigentümer die Miete, wenn dieser auch tatsächlich neuer Eigentümer ist, sprich die Auflassung 100% vollzogen wurde, der Kaufpreis wir vereinbart gezahlt wurde und der neue Eigentümer tatsächlich im Grundbuch eingetragen wurde. Sprich in diesem Fall hier auch tatsächlich die 141 Mio. € Kaufpreis geflossen sind. Ansonsten versumpft die Miete möglicherweise ja irgendwo im Nirgendwo. Also Vorsicht.

    siehe z.B.:
    https://www.kanzlei-dyllong.de/immobilienrecht/der-kauf-einer-vermieteten-immobilie/#:~:text=Von%20Gesetzes%20wegen%20tritt%20der,der%20vollst%C3%A4ndigen%20Kaufpreiszahlung%20vorverlegt%20werden.

    Zudem sind Besonderheiten bei den von den Mietern möglicherweise gezahlten Kautionen zu beachten. Hier entstehen ebenso Pflichten für den Käufer.

    • Bei Zwangsversteigerungen gelten besondere Regelungen. Hier ist der neue Besitzer mit dem Zuschlag Eigentümer und Vermieter.

  2. Stellungnahme der SF Grambin Beteiligung UG zum Eigentumsübergang und den Mietzahlungen auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Steglitz

    Im Zusammenhang mit den Berichten über die Mietverhältnisse auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Steglitz sowie der Forderung der SF Grambin Beteiligung UG, die Mieten ab Juni 2024 an sie zu zahlen, möchten wir eine umfassende Stellungnahme abgeben und die rechtliche Situation klarstellen.

    Rechtskräftigkeit des Zuschlagsbeschlusses:
    Die Zwangsversteigerung des Kraftwerks Steglitz wurde gemäß den Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) durchgeführt, und mit dem Zuschlag am 16. Juni 2024 ging das Eigentum an der Immobilie unmittelbar auf die SF Grambin Beteiligung UG über (§ 90 ZVG). Der Zuschlagsbeschluss ist rechtskräftig und bindend. Entsprechend sind sämtliche Rechte und Pflichten des Eigentümers, einschließlich der Mietverhältnisse, auf die SF Grambin Beteiligung UG übergegangen.

    Es ist wichtig zu betonen, dass gemäß § 90 Abs. 1 ZVG der Ersteher mit der Erteilung des Zuschlags sofort Eigentümer wird und damit alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen übernimmt. Eine nachträgliche Aufhebung des rechtskräftigen Zuschlagsbeschlusses ist rechtlich nicht möglich.

    Pflichten der Mieter ab Eigentumsübergang:
    Mit dem Eigentumsübergang zum Zeitpunkt des Zuschlags sind die Mieter verpflichtet, ihre Miete ab diesem Zeitpunkt an den neuen Eigentümer zu entrichten (§ 566 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass die Mieten für die Monate Juli und August 2024 ordnungsgemäß an die SF Grambin Beteiligung UG zu zahlen gewesen wären. Die Mieter hatten also ab dem Moment, in dem der Zuschlag erteilt wurde, keine vertragliche oder rechtliche Verpflichtung mehr, die Miete an die Insolvenzverwaltung der Vorbesitzer zu zahlen.

    Die Forderung der SF Grambin Beteiligung UG an die Mieter, die ausstehenden Mieten seit Juni 2024 an sie zu überweisen, ist somit rechtlich korrekt und begründet.

    Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters:
    Die SF Grambin Beteiligung UG hat bereits im Juni 2024 unmittelbar nach der Zwangsversteigerung den Zwangsverwalter gebeten, eine Aufstellung aller bestehenden Mietverhältnisse und Mietverträge zu übermitteln, um die Mietzahlungen korrekt abwickeln zu können. Der Zwangsverwalter bzw. der Insolvenzverwalter des Vorbesitzers wäre verpflichtet gewesen, alle Mieter umgehend über den Eigentümerwechsel zu informieren, damit diese ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der SF Grambin Beteiligung UG erfüllen können.

    Dass diese Informationen nicht ordnungsgemäß an die Mieter übermittelt wurden, liegt klar im Verantwortungsbereich des Insolvenzverwalters. Nach § 80 ZVG ist der Zwangsverwalter verpflichtet, den neuen Eigentümer über bestehende Mietverhältnisse in Kenntnis zu setzen und alle nötigen Informationen bereitzustellen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

    Fehlerhafte Auskunft des Insolvenzverwalters:
    Die Auskunft der Hamburger Kanzlei BBL Brockdorff, wonach die Mieten erst ab September 2024 an die SF Grambin Beteiligung UG zu zahlen seien, ist rechtlich unzutreffend. Gemäß § 566 Abs. 1 BGB sowie den Regelungen des ZVG sind die Mieter verpflichtet, ihre Mietzahlungen ab dem Zeitpunkt des Zuschlags an den neuen Eigentümer zu leisten. Die Mieter hätten daher bereits ab Juli 2024 die Miete an die SF Grambin Beteiligung UG zahlen müssen.

    Darüber hinaus ist es für die Rechtmäßigkeit der Mietzahlungen an die SF Grambin Beteiligung UG nicht erforderlich, dass den Mietern der Zuschlagsbeschluss vorgelegt wird. Vielmehr gilt der Eigentumsübergang automatisch mit der Erteilung des Zuschlags (§ 90 ZVG). Dennoch wurde von unserer Seite der Zwangsverwalter dazu aufgefordert, diesen Beschluss den Mietern zur Kenntnis zu bringen.

    Zukünftige Schritte:
    Die SF Grambin Beteiligung UG wird weiterhin in vollem Umfang ihren Verpflichtungen als neuer Eigentümer nachkommen. Wir bedauern, dass durch das fehlerhafte Verhalten des Insolvenzverwalters Verunsicherungen bei den Mietern entstanden sind. Wir appellieren an die Mieter, ihren Verpflichtungen zur Mietzahlung nachzukommen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

    Abschließend möchten wir betonen, dass der Eigentumsübergang rechtskräftig vollzogen ist.
    Wir erwarten von allen beteiligten Parteien, insbesondere vom Insolvenzverwalter, dass sie ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und die Mieter über ihre Verpflichtungen korrekt informieren.

    Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

    SF Grambin Beteiligung UG

    • Entscheidend ist, wann die Mieter Kenntnis vom Zuschlag / Eigentümerwechsel erhalten ( § 566c). So sieht es zumindest der Berliner Mieterverein. Mit einer freundlichen Nachricht und dem entsprechenden Nachweis sollte es da keine Probleme geben.
      Das Gericht hat mittlerweile die Rechtskraft der Zuschlagsentscheidung bestätigt, ein Verteilungstermin sei anberaumt.
      Wir hätten gerne gewusst, wie die Kanzlei BBL Brockdorf zu Ihren Vorwürfen steht. Der Insolvenzverwalter hat auf unsere Anfrage jedoch nicht reagiert.

      • Genau so ist es, aber wenn man nicht weiss wer Empfänger für die freundliche Nachrichtest, wird es unnötig kompliziert.
        Mit freundlichen Grüßen
        Steffen Fräbel

      • Ja genau Herr Edel,

        wir sind in dem alten Gutshaus angemeldet welches sich 5 min Fussweg vom Strand befindet und aufwendig saniert werden wird, haben Sie sonst noch sinnfreie Anmerkungen ?

        SF Grambin Beteiligung UG

        • Werden wird. 😉
          Bis dahin pfeift Wind und Regen durchs Büro der SF Grambin Beteiligung UG.

          Ich habe noch einen ganzen Stall voll Anmerkungen wenn gewünscht.

          Wie wäre es damit, erstmal die kaputten Fenster im Haus zu ersetzen, bevor man ganze Kraftwerke ersteigert?
          Natürlich denkmalgerecht.
          TzzTzz

          E.

  3. schade das die Berichterstattung ziemlich einseitig ist und andere Darstellungen nicht veröffentlicht werden

    • Ihre Kommentare kann ich nicht ungeprüft veröffentlichen. Manchmal dauert’s halt. Kein Grund zum Heulen.

    • Danke für diese sehr feine Recherche!

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Sommerferien in Steglitz-Zehlendorf

[caption id="attachment_100334" align="aligncenter" width="622"] Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]
 
 
Endlich Ferien! Wer den Sommer ganz oder teilweise in der Stadt verbringt, hat viele Möglichkeiten und eine große Auswahl. Wir geben einen Überblick über die Angebote für Kinder und Jugendliche im Bezirk. Erste Adresse für alle, die Lust auf Unternehmungen, Workshops, gemeinsames Chillen und Abhängen, Sport und Bewegung, Tanz und Theater und vieles mehr haben, ist die Überblicksseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Hier werden die Programme der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen für alle Altersgruppen präsentiert. Ein Auswahlmenü erlaubt die gezielte Suche nach Alter des Kindes, Ferienwoche, Ortsteil und Jugendfreizeiteinrichtung. Je nach Interesse kann man sich verschiedene Kategorien anzeigen lassen. Es gibt auch die Möglichkeit, nach kostenlosen Angeboten zu filtern. Das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf organisiert für Kinder und Jugendliche des Bezirkes auch Reisen. Hier gibt es eine Übersicht über das Angebot und über freie Plätze. Die Reisen können dann direkt bei den Anbietern gebucht werden. Auch jenseits der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es ein breites Ferienangebot für Kinder und Familien. Eine Plattform, die die verschiedenen Aktivitäten bündelt, gibt es jedoch nicht. Hier ist unser Versuch eines Überblicks, wir freuen uns über weitere Hinweise an redaktion@stadtrand-nachrichten.de. Wir ergänzen laufend.

Ins Strandbad Wannsee

fährt auch in diesem Jahr wieder der Bäderbus der BVG ab dem S-Bahnhof Nikolassee: https://stadtrand-nachrichten.de/mit-dem-baederbus-ins-strandbad-wannsee/

Mit dem Schiff über den Wannsee

ist mit einer Fähre der BVG nicht teuer. Die Linien sind Teil des öffentlichen Nahverkehrs, und damit reicht ein gültiges Ticket im Tarifbereich Berlin AB, auch das Deutschlandticket gilt. Zum Beispiel die F10, sie ist eine von sechs Fährlinien der BVG. Die Fähre verbindet den S-Bahnhof Wannsee mit Alt-Kladow. Die rund 20-minütige Überfahrt führt über den Großen Wannsee und die Havel, vorbei an viel Wasser, grünen Ufern und der Havelinsel Schwanenwerder. Die F10 ist barrierearm nutzbar und bietet zudem Platz für Fahrräder. In den Ferien (bis 30. August) verkehrt die Linie Montag bis Freitag: 6 bis 21 Uhr, Samstag: 7 bis 21 Uhr, Sonntag: 9 bis 21 Uhr

Kulturkorso

Ferienangebote von 16 Museen und Ausstellungshäusern in Steglitz-Zehlendorf gibt es gebündelt auf der Webseite des Netzwerkes.  zum Überblick: https://www.kulturkorso.de/ferienprogramm

Natur Park Südgelände

Sommerferienprogramm  Alle Infos und Termine: https://www.natur-park-suedgelaende.de/  

talentCAMPus

In der 1. Ferienwoche vom 13.-17. Juli 2026  talentCAMPus inklusiv in Kooperation mit dem Verein „Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V.“ (EbE) und dem Jugend- und Familienzentrum „JeverNeun“. Hier können 30 Kinder und Jugendliche aus sechs Workshops wählen. Das Besondere an diesem talentCAMPus: Für Kinder mit einer Behinderung oder zusätzlichem Betreuungsbedarf sind kompetente Assistent:innen vor Ort, die die Teilnehmenden unterstützen. In der 2. Ferienwoche vom 20.-24. Juli 2026 findet der talentCAMPus kreativ im Haus Phoenix des Mittelhof e.V. am Teltower Damm 228 statt. 40 Kinder und Jugendliche können daran teilnehmen und aus acht Workshops wählen. Themen der Workshops: Streetdance, Musik, Fotografie, Video, Upcycling, Survival-Abenteuer, Rap oder Graffiti. Die Anmeldung ist ab sofort über die Volkhochschule Steglitz-Zehlendorf (talentCAMPus kreativ), bzw. für den talentCAMPus inklusiv über den Kooperations-Partner „EbE“ möglich. Die Anmeldeunterlagen sind auf der Website der VHS Steglitz-Zehlendorf zu finden. Die Plätze werden ab dem 19. Juni vergeben. Für junge Menschen im Alter von 10-16 Jahren. Jeweils von 10.00-16.00 Uhr. Kostenlos, inklusive Mittagessen. Weitere Informationen: Michael S. Rauscher (Stellv. Leitung der VHS Steglitz-Zehlendorf, Projektleitung talentCAMPus) E-Mail: rauscher@vhssz.de , Tel.: 030-90299-5084

International Summer Workshop

Das wannseeFORUM Berlin lädt vom 11. bis 18. Juli junge Menschen zwischen 17 und 26 Jahren aus Deutschland, Polen, Spanien und Tschechien ein zum International Summer Workshop. Neun Tage lang erwartet die Teilnehmenden eine internationale Jugendbegegnung mit kreativen Workshops, Gruppenaktivitäten und jeder Menge Möglichkeiten, neue Freundschaften zu knüpfen. Kosten: 147 € Teilnahmebeitrag für Programm, Unterkunft und Verpflegung  alle Infos: https://wannseeforum.de/seminare/international-summerworkshop-2026/

Sommeruni der FU

Vom 10. bis 21. August 2026 lädt die Freie Universität Berlin erneut interessierte Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klassenstufe zur SommerUNI ein. Beteiligt sind die Fachbereiche Mathematik und Informatik, Physik und Biologie, Chemie und Pharmazie sowie die Geowissenschaften und die Human- und Veterinärmedizin. Um einen möglichst breiten Einblick in das Fächerspektrum der Universität zu ermöglichen, werden vormittags ein- bis viertägige Kurse angeboten. Ergänzt wird das Programm durch täglich stattfindende Nachmittagsvorlesungen zu aktuellen Themen aus Wissenschaft und Forschung. Die Teilnahme an den Kursen kostet 10 Euro pro Tag. Alle Vorlesungen sind öffentlich und kostenfrei. alle Infos: https://www.fu-berlin.de/sites/sommeruni/index.html

Sternwarte

Das Planetarium am Insulaner ist derzeit wegen Sanierungsarbeiten geschlossen. Aber die Wilhelm-Foerster-Sternwarte oben auf dem Hügel bietet freitags und samstags Beobachtungsnächte für Sternengucker ab 12 Jahren. https://www.planetarium.berlin/veranstaltungen/beobachtungsnacht-auf-der-wilhelm-foerster-sternwarte

Domäne Dahlem

Die Museen der Domäne Dahlem und die Gastronomie sind den ganzen Sommer über geöffnet. Infos: https://www.domaene-dahlem.de/  
Feriencamp für Kinder von 8 bis 12 Jahren 1. Ferienwoche: Montag, 13. Juli bis Freitag, 17. Juli 2026, jeweils 9:30–14:30 Uhr 6. Ferienwoche: Montag, 17. August bis Freitag, 21. August 2026, jeweils 9:30–14:30 Uhr  Tägliches Mittagessen und gesunder Pausensnack inklusive Kosten: 240 € für eine Woche, Keine einzelnen Tage buchbar https://www.domaene-dahlem.de/sommerferien-auf-der-domaene/

Volkshochschule

Die VHS Steglitz-Zehlendorf bietet auch in diesem Sommer wieder ein spezielles Programm an. Sprache, Bewegung, Kunst, Finanzbildung... - das Angebot ist vielfältig. Alle Infos: https://www.berlin.de/vhs/volkshochschulen/steglitz-zehlendorf/

Museumsdorf Düppel

In den Sommerferien ist das Museumsdorf täglich (außer mittwochs) von 10 bis 18 Uhr geöffnet. In der nachgebauten Dorfanlage einer mittelalterlichen Siedlung erleben Interessierte den Alltag der Landbevölkerung, die hier vor acht Jahrhunderten lebte. Auf dem Acker sprießt die wilde Brache neben ausgesäten Nutzpflanzen wie dem Winterroggen und dem Hanf. Auch typische Nutztiere des Mittelalters gibt es, darunter einen Ochsen und Skudden, eine vom Aussterben bedrohte Schafrasse, deren Nachwuchs aus dem Frühjahr nicht nur Familien mit Kindern Freude macht. https://www.stadtmuseum.de/museum/museumsdorf-dueppel
 

Ferienkurs der Jugendkunstschule

https://www.youkunst.de/ferienkurse.html

Jugend im Museum

Kurse des Vereins in Steglitz-Zehlendorf https://www.jugend-im-museum.de/kurse/ferienkurse/

STK Hockey Camp

Fans only: Bei diesem Camp steht eindeutig HOCKEY im Vordergrund. Du solltest Hockey lieben und U12+ Spieler*in sein. Du trainierst mindestens 2mal wöchentlich und fehlst bei keinem Punktspiel. Du möchtest besser werden und einmal konzentriert über mehrere Tage mit Profis trainieren. Fitness und Athletik sind keine Fremdwörter für Dich. In der ersten Ferienwoche. STK Mitglied 250,- Euro Nicht-Mitglied 300,- Euro mehr hier

Feriencamps beim BHC (Hockey)

Jeweils einwöchige Camps in der 3. und 4. Ferienwoche rund um den Ball: Die BHC-Sportarten Hockey, Lacrosse und Tennis werden durch viele weitere abwechslungsreiche Ball- und Trendsportarten ergänzt, die Kinder zwischen 5 und 13 Jahren innerhalb einer Camp-Woche spielerisch kennenlernen können: Kindgerechte Lauf-, Werf- und Fangspiele wie Basketball, Handball, Tag-Rugby, Baseball, Badminton und Fußball . Keine Vorkenntnisse erforderlich. Mo - Fr 8 - 17 Uhr 260 Euro https://www.kidz-in-motion.de/standorte/berlin-zehlendorf/

Fußball Feriencamps

des FC Hertha 03 in allen Ferienwochen. Die Spielerinnen und Spieler erhalten eine Ganztagesbetreuung mit Frühstück und Mittagessen sowie Pausengetränken und Snacks. Kosten: 159 € / Woche. Für Kinder von 6 – 12 Jahren. Mädchencamp in zwei Ferienwochen (7 – 12 Jahre). Kosten 159 € https://www.h03.de/feriencamps/

TusLi-Feriencamps

Spiel-, Sport- und Spaß-Programm im Stadion Lichterfelde – alternativ bei schlechtem Wetter in der Willi-Graf-Sporthalle – an. 5 Tage in der Woche, jeweils von 8:30-16:00 Uhr. Preis an 170 Euro wenige freie PLätze, es gibt Wartelisten https://tusli.de/veranstaltungen/tusli-feriencamps/

Sommercamp der Basketball Gemeinschaft Zehlendorf

Mini-Camp für die Jahrgänge 2015 - 2019 (u8-u12) 20. - 24. Juli 2026, ab 239 Euro Leistungscamp für die Jahrgänge 2011 - 2014 (u14-u16) 27-. - 31. Juli 2026, ab 239 Euro Die Camps werden in der Sporthalle der John-F.-Kennedy-Schule stattfinden. https://www.bgz.net/news/bgz-sommercamps-sind-online---jetzt-anmelden

SSC Südwest Basketball

diverse Camps für verschiedene Altersgruppen Ort: Bröndy-Oberschule Lankwitz 230 Euro pro Woche https://www.basketball-suedwest.de/camps

Waldschule Zehlendorf

Hier finden sich die Ferienangebote der Berliner Waldschulen: http://www.jibw.de/veranstaltungen/ferienwochen/

Bezirksübergreifend

Eine Übersicht über Ferienangebote in Berlin gibt es auch bei berlin-familie.de

Daniela von Treuenfels

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