Veranstaltungen im Juli 2026
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"Küstenstille" - Lesung mit Petra Tessendorf in der Ingeborg-Drewitz-Bibliothek "Küstenstille" - Lesung mit Petra Tessendorf in der Ingeborg-Drewitz-Bibliothek
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30. Juli 2026
Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]
Unternehmenspleite und polizeiliche Ermittlungen: an der Birkbuschstraße läuft es nicht rund.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 2. Juli „wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF Grambin Beteiligung GmbH eröffnet. Dem Unternehmen gehört das Grundstück Birkbuschstraße 40-42, auf dem sich große Teile des ehemaligen Kraftwerks Steglitz befinden. Die markanten Backsteinbauten am Teltowkanal gingen vor zwei Jahren im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens in den Besitz der heutigen Eigentümer über, die Stadtrand-Nachrichten berichteten seinerzeit über den spektakulären Verlauf der Bietzeit im Saal des Amtsgerichts Schöneberg in der Lichterfelder Ringstraße.
Nun sieht es so aus, als müsste Steffen Fräbel, Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der SF Grambin Beteiligung GmbH, seine Immobilie wieder verkaufen. Da der Unternehmer für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, kann das bisher Geschehene nur aus dem Insolvenzrecht hergeleitet werden:
Am 7. Mai hat das Amtsgericht Charlottenburg die Insolvenz beantragt und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, die Stadtrand-Nachrichten berichteten. Wer der Gläubiger und damit Treiber des Verfahrens ist, ist öffentlich nicht bekannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist in der Regel auch der Sachverständige, der klärt, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. In dieser Phase hat ein Unternehmer in der Regel noch die Möglichkeit, eingeschränkt über seine Firma zu verfügen.
Dieses Recht ist Steffen Fräbel nun genommen. Seit dem 2. Juli hat die Insolvenzverwaltung die Kontrolle über die SF Grambin Beteiligung GmbH, der zuvor Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung attestiert wurden. Der Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, das Vermögen der Firma zu verwalten, zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen.
Zahlungsunfähigkeit besteht laut Gesetz dann, wenn „der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen“. Die Überschuldung liegt vor, wenn wenn das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Aus Kreisen der ehemaligen Mieter erfuhren die Stadtrand-Nachrichten, dass die Nutzer des Geländes mittlerweile gänzlich andere sind als noch vor zwei Jahren, als die SF Grambin das ehemalige Kraftwerk mit seinen teils denkmalgeschützten Gebäuden gekauft hatte. Nach und nach seien die Verträge gekündigt worden, berichtet ein ehemaliger Mieter. Nun finde nach seinem Eindruck in den Gebäuden auch Wohnnutzung statt. Er habe Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung sei.
Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff bestätigt, dass sein Amt entsprechenden Hinweisen nachgehe. Es gebe aktuell polizeiliche Ermittlungen, weswegen er derzeit keine konkreten Auskünfte geben könne.
Daniela von Treuenfels
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