
Im Tunnel Schlangenbader Straße. | Foto: Daniela von Treuenfels
Die Sanierung des Schlangenbader Tunnels verzögert sich durch die Klage eines Bieters. Außerdem kündigte die Verkehrsverwaltung den Vertrag mit dem Unternehmen, das den Abriss der Breitenbachbrücke übernehmen sollte.
Es ist doppelt tragisch: zwei direkt benachbarte Bauvorhaben, die auch koordiniert ablaufen sollen, verzögern sich durch Auseinandersetzungen mit Baufirmen. Der Start beider Arbeiten ist damit unklar beziehungsweise verzögert sich um viele Monate.
Erste Unruhe löste kürzlich die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Politikerin Antje Kapek zum Stand des Bauvorhabens Sanierung des Autobahntunnels unter dem Wohnhaus Schlangenbader Straße aus. Mit Datum vom 25. Juni teilte die Verkehrsverwaltung darin mit, dass es „Verzögerungen auf Grund eines Nachprüfungsverfahrens“ gebe, welches sich zur Entscheidung vor dem Kammergericht befinde.
Die Abgeordnete Kapek hatte am 5. Juni nach Schadstoffen und dem Zustand des Bauwerks gefragt, von der geplatzten Vergabe konnte sie nichts wissen. Die Bindefrist für den ersten Bauabschnitt endete nämlich erst einen Tag später, wie die Verwaltung auf Anfrage der Stadtrand-Nachrichten mitteilte. Das weitere Verfahren besteht in einer zehntägigen sogenannten „Stillhaltefrist“, innerhalb derer die beteiligten Bieter dem Zuschlag widersprechen können. Das ist hier offensichtlich geschehen. Solche Fälle landen dann automatisch bei der Vergabeschiedsstelle, die beim Kammergericht angesiedelt ist.
Die Arbeiten für die Sanierung des Tunnels unterteilen sich in mehrere Abschnitte, die auch jeweils gesondert vergeben werden. Für jedes sogenannte Baulos gibt es getrennte Bieterverfahren. Gescheitert ist nun das Baulos 1 – mit Auswirkungen auf den gesamten Bauablauf: Die Baulose spiegeln jeweils die aufeinanderfolgenden Bauabschnitte, wie die Verkehrsverwaltung auf Nachfrage bestätigt. Kommt es bei der Auftragsvergabe zu Verzögerungen, müssen Arbeiten an den nachfolgenden Bauabschnitten später beginnen.
Alles. Kein. Problem?
Das klingt alles sehr unschön, doch die Verkehrsverwaltung gibt sich entspannt: „Die Vorbereitungen für die weiteren Vergaben zur Grundinstandsetzung Tunnel Überbauung Schlangenbader Straße laufen planmäßig weiter.“
Und: Auswirkungen auf die Arbeiten an der Breitenbachbrücke seien nicht zu erwarten. „Die Arbeiten können parallel durchgeführt werden. Dies wurde in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt.“
Dieser Optimismus ist erstaunlich. Ergänzt die Pressestelle doch auf unsere Frage nach dem Stand der Arbeiten an der Breitenbachbrücke: „Nach einer notwendigen Kündigung des beauftragten Bauunternehmens müssen die Leistungen zum Rückbau der Brücken über den Breitenbachplatz neu ausgeschrieben werden.“
„Die Kündigung erfolgte aus wichtigem Grund gemäß § 648a, § 314 Abs. 1, Abs. 2 BGB“, erklärt Pressesprecherin Petra Nelken. Mehr könne aus formalrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden. Das Gesetz regelt die Möglichkeiten der einseitigen Vertragsaufhebung zwischen den Vertragsparteien. Die fristlose Kündigung ist dabei eine Option.
Dass einer Baufirma gekündigt wird, bevor sie überhaupt erst richtig losgelegt hat, ist eher ungewöhnlich. Und möglicherweise hat die Verzögerung der Tunnelarbeiten die Verwaltung ermutigt, eine aus ihrer Sicht nur mäßig engagierte Abbruchfirma vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Denn beide Bauvorhaben sind organisatorisch miteinander verbunden.
Weil der Abtransport des Bauschutts der Breitenbachbrücke durch den Schlangenbader Tunnel erfolgen soll, ist eine Abstimmung der Baufirmen untereinander zwingend notwendig, wie Pressesprecherin Nelken bestätigt: „Ja, es ist richtig, dass die Bauleistungen koordiniert ausgeführt werden sollen. Die notwendige Koordination und Abstimmung mit dem jeweilig anderen Auftragnehmer ist vorgesehen.“
Insofern ist der parallele zeitliche Verzug der Baustellen sogar ein wenig Glück im Unglück. Wann es endlich losgeht, ist derzeit offen. Die Bauzeit im Tunnel wird mit 36 Monaten angegeben, die Abrissarbeiten der Brücke sollen weniger als zwei Jahre dauern.
Daniela von Treuenfels
Korrekturhinweis:
Die Pressestelle der Verkehrsverwaltung korrigierte nach Veröffentlichung des Beitrages ihre Aussagen zu den rechtlichen Grundlagen der Kündigung. Der entsprechende Absatz wurde geändert.
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