
Symbolbild | Foto KI-generiert (Canva)
Obwohl sie eine Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach verschattet, darf eine rund 50 Jahre alte, geschützte Waldkiefer nicht gefällt werden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Geklagt hatte ein Hausbesitzer in Steglitz-Zehlendorf. Vor dem Einfamilienhaus steht eine Waldkiefer mit einem Stammumfang von mehr als 2 Metern. Der Baum verschattet die Solarzellen, die auf dem Dach des Hauses installiert sind. Der Eigentümer beantragte deshalb beim Bezirksamt die Erteilung einer Fällgenehmigung, den das Bezirksamt ablehnte.
Wie das Verwaltungsgericht nun mitteilt, hat die 24. Kammer die Klage abgewiesen. Die Waldkiefer auf dem Grundstück des Klägers gehöre nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen. Das Bezirksamt habe die Fällgenehmigung zu Recht versagt. Die Fällung sei nicht ausnahmsweise zu erlauben.
Zwar messe der Gesetzgeber dem Ausbau erneuerbarer Energien erhebliche Bedeutung bei. Er räume ihm aber jedenfalls in Fällen, in denen sich zwei verfassungsrechtlich geschützte Belange gegenüberstehen, keinen grundsätzlichen Vorrang ein. Der Naturschutz sei ebenso wie der Klimaschutz im Grundgesetz als Staatszielbestimmung vorgesehen.
Im konkreten Fall sei das öffentliche Interesse an dem Erhalt der Waldkiefer höher zu gewichten als das Interesse des Klägers an einer verschattungsfreien Nutzung seiner Photovoltaikanlage. Der Baum sei vital und verkehrssicher, weise nur geringe Schäden auf und habe eine zu erwartende Restlebenszeit von mehr als 100 Jahren. Demgegenüber entspreche die aus der Verschattung folgende Minderleistung der Photovoltaikanlage höchstens dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts. Dass sich für den Kläger die wirtschaftliche Rentabilität seiner Anlage verringere, sei dagegen nicht in die Abwägung einzustellen, da es sich hierbei um keinen öffentlichen Belang handele.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Urteil der 24. Kammer vom 17. März 2026 (VG 24 K 26/24)
Treuenfels/pm
Die Stadtrand-Nachrichten finanzieren sich durch Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Wenn es Ihnen hier gefällt, Sie etwas Spannendes entdeckt oder etwas Neues gelernt haben, können Sie uns via Paypal ein Trinkgeld dalassen.
Herzlichen Dank!
Hier geht es zu unserem Paypal-Konto












Grafik: Kinder- und Jugendbüro[/caption]