Baum verschattet Photovoltaikanlage – und darf nicht gefällt werden

Baum verschattet Photovoltaikanlage – und darf nicht gefällt werden

Symbolbild | Foto KI-generiert (Canva)

 

Obwohl sie eine Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach verschattet, darf eine rund 50 Jahre alte, geschützte Waldkiefer nicht gefällt werden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Geklagt hatte ein Hausbesitzer in Steglitz-Zehlendorf. Vor dem Einfamilienhaus steht eine Waldkiefer mit einem Stammumfang von mehr als 2 Metern. Der Baum verschattet die Solarzellen, die auf dem Dach des Hauses installiert sind. Der Eigentümer beantragte deshalb beim Bezirksamt die Erteilung einer Fällgenehmigung, den das Bezirksamt ablehnte.

Wie das Verwaltungsgericht nun mitteilt, hat die 24. Kammer die Klage abgewiesen. Die Waldkiefer auf dem Grundstück des Klägers gehöre nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen. Das Bezirksamt habe die Fällgenehmigung zu Recht versagt. Die Fällung sei nicht ausnahmsweise zu erlauben.

Zwar messe der Gesetzgeber dem Ausbau erneuerbarer Energien erhebliche Bedeutung bei. Er räume ihm aber jedenfalls in Fällen, in denen sich zwei verfassungsrechtlich geschützte Belange gegenüberstehen, keinen grundsätzlichen Vorrang ein. Der Naturschutz sei ebenso wie der Klimaschutz im Grundgesetz als Staatszielbestimmung vorgesehen.

Im konkreten Fall sei das öffentliche Interesse an dem Erhalt der Waldkiefer höher zu gewichten als das Interesse des Klägers an einer verschattungsfreien Nutzung seiner Photovoltaikanlage. Der Baum sei vital und verkehrssicher, weise nur geringe Schäden auf und habe eine zu erwartende Restlebenszeit von mehr als 100 Jahren. Demgegenüber entspreche die aus der Verschattung folgende Minderleistung der Photovoltaikanlage höchstens dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts. Dass sich für den Kläger die wirtschaftliche Rentabilität seiner Anlage verringere, sei dagegen nicht in die Abwägung einzustellen, da es sich hierbei um keinen öffentlichen Belang handele.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Urteil der 24. Kammer vom 17. März 2026 (VG 24 K 26/24)

Treuenfels/pm

Die Stadtrand-Nachrichten finanzieren sich durch Spenden ihrer Leserinnen und Leser.

Wenn es Ihnen hier gefällt, Sie etwas Spannendes entdeckt oder etwas Neues gelernt haben, können Sie uns via Paypal ein Trinkgeld dalassen.

Herzlichen Dank!

Hier geht es zu unserem Paypal-Konto

 

 

 

Hinterlasse eine Antwort

3s
Subscribe to Our Newsletter
Stay Updated!
Learn Awesome Quick Tactics to convert more visitors of your website to subscribers and clients.
Kunstausstellungen in Steglitz-Zehlendorf
Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende
Get the latest business resources on the market delivered to you weekly.

Kinder- und Jugendhaushalt 2026

[caption id="attachment_103362" align="aligncenter" width="300"] Grafik: Kinder- und Jugendbüro[/caption]
 
 

Ab sofort können wieder alle Kinder und Jugendlichen von sechs bis 21 Jahren, die eine Schule in Steglitz-Zehlendorf besuchen oder hier wohnen, ihre Vorschläge und Ideen für den Bezirk beim Kinder- und Jugendhaushalt einreichen.

Insgesamt stehen 5.000 € zur Verfügung. Zwei Vorschläge für Schulhöfe können jeweils bis zu 300 erhalten und 8 Vorschläge für Jugendclubs, Parks, Straßen, Plätze usw. können jeweils bis zu 550 € bekommen.

Bis einschließlich 14. Juni können die Vorschläge per Mail, Messengerdienst oder Instagram sowie über die Homepage des Kinder- und Jugendbüros eingereicht werden.

Die Entscheidung darüber, welche Projekte im Bezirk umgesetzt werden, erfolgt vom 22. bis 24. Juni im Rahmen einer bezirksweiten Onlineabstimmung auf der Webseite. Abstimmungsberechtigt sind nur junge Menschen zwischen sechs und 21 Jahren.

Alle Infos: https://www.kijubsz-berlin.de/kijub/projekte/kinder-und-jugendhaushalt/

pm/dt

Die Stadtrand-Nachrichten finanzieren sich durch freiwillige Zahlungen ihrer Leserinnen und Leser. Wenn es Ihnen hier gefällt, Sie etwas Spannendes entdeckt oder etwas Neues gelernt haben, können Sie uns via Paypal ein Trinkgeld dalassen. Herzlichen Dank! Hier geht es zu unserem Paypal-Konto