Der Bebauungsplan 6-15 für die Grundstücke Curtiusstraße 16, 20/36, 40/42 und 46/52 sowie ein Flurstück liegt derzeit zur Einsicht aus. Die 4,2 Hektar sollen zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt werden. Bisher war die Nutzung auschließlich gewerblich.

Grund für die Aufstellung des B-Planes war ein Antrag auf einen Bauvorbescheid für ein Einzelhandelszentrum mit einer Größe von 4.175 Quadratmetern. Damit entsprach das Zentrum zwar dem gültigen Planungsrecht, widersprach aber dem Flächennutzungsplan und den Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin (AV Einzelhandel). „Die geplante Neuansiedlung und damit ggf. verbundene Verlagerungen bestehender Einzelhandelseinrichtungen aus der Drakestraße in die Curtiusstraße ließen eine Schwächung des Ortsteilszentrums Drakestraße befürchten, welche auch aus gesamtstädtischer Sicht nicht erwünscht ist“, heißt es in der schriftlichen Begründung des B-Plans. Deshalb sah das Bezirksamt die Notwendigkeit, für die genannten Grundstücke an der Curtiusstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Entwurf  liegt bis einschließlich 7. Februar im Rathaus Zehlendorf, Zimmer E 218, zur Einsichtnahme aus, montags bis donnerstag von 9 bis 17 Uhr, freitags von 9 bis 16 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern  (030) 90 2 99 55 10 oder (030) 90 29 90. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese werden bei der abschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen.

Den Bebauungsplan und genauere Informationen gibt es auch im Internet.

 (sn)