Seit 1. Februar 2014 gibt es die Härtefallregelung beim Schulmittagessen. Eltern, die in eine finanzielle Notlage geraten sind oder dies durch den Elternbeitrag tun würden, können über die Schule beantragen, dass die Elternbeiträge vorübergehend gemindert oder ganz aufgehoben werden. In Steglitz-Zehlendorf scheint es aber keine bedürftigen Eltern zu geben, denn obwohl das Jahr 2015 schon zu Hälfte herum ist, habe es noch keinen Antrag gegeben, teilt das Büro von Bezirksstadträtin Cerstin Richter-Kotowski, zuständig für Bildung, Kultur, Sport und Bürgerdiensten, auf SN-Nachfrage mit.
Eine Antwort, die den Elternschulsprecher der Rothenburg-Grundschule, Volker Dorn, doch sehr verwundert, denn er weiß von fünf Anträgen allein an seiner Schule, die seit 27. März 2014 wiederholt gestellt wurden. Und diese wurden abgelehnt, mit der Begründung: „Es gibt bislang außer dem Antragsvordruck kein hinterlegtes Verfahren für die Berliner Jugendämter für die Anträge auf Hilfen aus dem Härtefallfonds. Eine Bearbeitung ist hier weiterhin nicht möglich “ heißt es in einem Schreiben vom des Jugendamt, datiert vom 24. April 2015, das Dorn vorlegen kann.
Für die Härtefallregelung gibt es zwei Zuständigkeiten. Für die offene Ganztagsgrundschule liegt diese beim Jugendamt, die für die gebundene Ganztagsgrundschule beim Schulträger. „Die meisten Schulen sind offene Ganztagsgrundschulen, für die das Jugendamt die ‚Härtefallregelung Schulmittagessen‘ gewähren muss“, teilt das Büro von Richter-Kotowski mit.
Das Vorgehen des Jugendamtes entspreche nicht den Vorgaben des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG), das die rechtliche Grundlage für die Härtefallregelung darstellt, sagt Dorn. Das bestätigt auch der auf Senatsebene zuständige Sachbearbeiter. Danach brauche die Bearbeitung eines Antrages auf einen Härtefall Mittagessens kein hinterlegtes Verfahren, sondern sei gleichzusetzen mit den sonstigen Verfahren von Hä̈rtefällen. Heißt: Jede Art und Form von Antrag zulässig. Eine Auffassung, die auch das Büro von Richter-Kotowski teilt, wie man schriftlich erklärt. Doch der „erste Impuls zur Gewährung der finanziellen Unterstützung“ müsste von den Schulen ausgehen. „Die Beurteilung eines Härtefalls erfolgt durch die Schulleitung im konkreten Einzelfall“, heißt es in einem Schreiben der Senatsverwaltung an die Schulleiter.
Genau das aber habe man an der Rothenburgschule getan. Für Dorn mutet die Situation kafkaesk an: „Nachdem Familien in Notlagen sich überwunden haben, zur Schulleitung zu gehen, ihre Notlage zu schildern und der Antrag dann mehrfach auf den Weg gebracht wurde, passiert im Bezirk Steglitz Zehlendorf am Ende nichts, weil das Jugendamt die Auszahlung der Beträge mit Verfahrenshinweisen blockiert“, ärgert er sich. Aus dem Jugendamt gab es bisher keine Stellungnahme dazu.
20.000 Euro stellt der Senat den Bezirken jeweils pro Jahr für die Härtefallregelung beim Schulmittagessen zur Verfügung. Die anderen Bezirke nahmen dies 2014 auch rege in Anspruch. Neukölln lag mit 25.576,04 Euro sogar über der Grenze, aber auch die Nachbarbezirke von Steglitz Zehendorf forderten Mittel an, Tempelhof-Schöneberg 9.403,75 Euro, Charlottenburg-Wilmersdorf 237,19 Euro, wie aus eine Aufstellung der Senatsverwaltung für für Bildung, Jugend und Wissenschaft hervorgeht. Lediglich hinter dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf steht in der Tabelle eine 0.
Die nicht genutzten Mittel fließen am Jahresende an die Senatsverwaltung zurück.












Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]
Damit auch alles glatt läuft für die Radfahrer, wurde jetzt das Kopfsteinpflaster abgefräst.
Vor gut einem halben Jahr wurde auf dem Tietzenweg zwischen Unter den Eichen und Gardeschützenweg die Fahrradstraße fertiggestellt. Hier haben Radfahrer Vorrang, Kraftfahrzeuge werden als Anlieger weiterhin zugelassen. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, für alle gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal 30 km/h. Ausnahmen gelten für Müllfahrzeuge, Rettungswagen sowie für Polizei und Feuerwehr.
Eine Weiterführung der Vorrangstraße für Radfahrer ist ab dem Gardeschützenweg perspektivisch bis zum Hindenburgdamm vorgesehen. Damit Radfahrer in Richtung Augustastraße weiter komfortabel unterwegs sein können, wird derzeit das Kopfsteinpflaster geglättet. Zunächst hat sich die große Maschine durch den Tietzenweg zwischen Gardeschützenweg und Viktoriastraße gescheppert. Derzeit wird das nächste Teilstück bis zur Augustastraße fertiggestellt.
Im Zuge dessen wird die Kreuzung Tietzenweg/Sophienstraße/Viktoriastraße asphaltiert und barrierefrei ausgebaut. Gehwegvorstreckungen sollen die Wegebeziehungen verbessern und Übergänge sicherer machen.
Die Kosten für die bisherigen Maßnahmen liegen bei rund 800.000 Euro. Nach Angaben des zuständigen Stadtrats Urban Aykal (Grüne) wurden für den ersten Abschnitt 155.000 Euro ausgegeben. Für den zweiten Teil werden insgesamt 650.000 Euro fällig, davon alleine 300.000 Euro für das Abfräsen des Pflasters.
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Frisch gefrästes Kopfsteinpflaster: eben und mit kleinen Rillen. | Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]
In einem dritten Abschnitt soll im nächsten Jahr der dritte Bauabschnitt bis zum Hindenburgdamm fertiggestellt werden. Das Ziel ist es, so Stadtrat Aykal, „eine sichere Radverbindung von Lankwitz und Lichterfelde zur FU und zur City West zu schaffen“. Auch vor dem Hintergrund, dass an der Drakestraße aufgrund der geringen Breite kein Radweg angelegt werden könne, sei das „sehr wichtig“.
Als Urban Aykal die Ideen im Juni vergangenen Jahres erstmals im Rahmen des Runden Tisches vorstellte, sprach er von einem „Campus Lichterfelde West“. Gemeint sind verkehrliche Maßnahmen für die dortigen 10 Schulen und zahlreichen Kitas mit ihren rund 10.000 Kindern und Jugendlichen.
Der Tietzenweg, der Teil des Berliner
Ein Teil dieser 20.000,00 Euro könnte ja dann für die Finanzierung der Ganztagsbetreuung von drei BQL Schülern der Biesalski Schule verwendet werden. Diese würden sehr gerne nach dem Unterricht noch ein weiteres Jahr in der Gruppe der lebensälteren Schüler, in dem Projekt Jugend in Vielfalt, der tandem BQG verbleiben. Die Teilnahme an dieser Gruppe, in der Schüler mit einer Behinderung, nach Schulschluss und in den Ferien, in der JFE der Marshallstraße von Sonderpädagogen inklusiv betreut werden, wurde von dem zuständigen Jugendamt im Frühjahr dieses Jahres genehmigt, eine Finanzierung zugesagt. Trotz festgestelltem Anspruch auf ergänzende Förderung und Betreuung und vorliegender Förderstufen, wurden diese Genehmigungen jetzt, kurz vor dem Beginn der Ferien, widerrufen.