Seit 1. Februar 2014 gibt es die Härtefallregelung beim Schulmittagessen. Eltern, die in eine finanzielle Notlage geraten sind oder dies durch den Elternbeitrag tun würden, können über die Schule beantragen, dass die Elternbeiträge vorübergehend gemindert oder ganz aufgehoben werden. In Steglitz-Zehlendorf scheint es aber keine bedürftigen Eltern zu geben, denn obwohl das Jahr 2015 schon zu Hälfte herum ist, habe es noch keinen Antrag gegeben, teilt das Büro von Bezirksstadträtin Cerstin Richter-Kotowski, zuständig für Bildung, Kultur, Sport und Bürgerdiensten, auf SN-Nachfrage mit.

Eine Antwort, die den Elternschulsprecher der Rothenburg-Grundschule, Volker Dorn, doch sehr verwundert, denn er weiß von fünf Anträgen allein an seiner Schule, die seit  27. März 2014 wiederholt gestellt wurden. Und diese wurden abgelehnt, mit der Begründung: „Es gibt bislang außer dem Antragsvordruck kein hinterlegtes Verfahren für die Berliner Jugendämter für die Anträge auf Hilfen aus dem Härtefallfonds. Eine Bearbeitung ist hier weiterhin nicht möglich “ heißt es in einem Schreiben vom des Jugendamt, datiert vom 24. April 2015, das Dorn vorlegen kann.

Für die Härtefallregelung gibt es zwei Zuständigkeiten. Für die offene Ganztagsgrundschule liegt diese beim Jugendamt, die für  die gebundene Ganztagsgrundschule beim Schulträger. „Die meisten Schulen sind offene Ganztagsgrundschulen, für die das Jugendamt die ‚Härtefallregelung Schulmittagessen‘ gewähren muss“, teilt das Büro von Richter-Kotowski mit.

Das Vorgehen des Jugendamtes entspreche nicht den Vorgaben des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG), das die rechtliche Grundlage für die Härtefallregelung darstellt, sagt Dorn.  Das bestätigt auch der auf Senatsebene zuständige Sachbearbeiter. Danach brauche die Bearbeitung eines Antrages auf einen Härtefall Mittagessens kein hinterlegtes Verfahren, sondern sei gleichzusetzen mit den sonstigen Verfahren von Hä̈rtefällen. Heißt: Jede Art und Form von Antrag zulässig. Eine Auffassung, die auch das Büro von Richter-Kotowski teilt, wie man schriftlich erklärt. Doch der „erste Impuls zur Gewährung der finanziellen Unterstützung“ müsste von den Schulen ausgehen. „Die Beurteilung eines Härtefalls erfolgt durch die Schulleitung im konkreten Einzelfall“, heißt es in einem Schreiben der Senatsverwaltung an die Schulleiter.

Genau das aber habe man an der Rothenburgschule getan. Für Dorn mutet die Situation kafkaesk an: „Nachdem Familien in Notlagen sich überwunden haben, zur Schulleitung zu gehen, ihre Notlage zu schildern und der Antrag dann mehrfach auf den Weg gebracht wurde, passiert im Bezirk Steglitz Zehlendorf am Ende nichts, weil das Jugendamt die Auszahlung der Beträge mit Verfahrenshinweisen blockiert“, ärgert er sich. Aus dem Jugendamt gab es bisher keine Stellungnahme dazu.

20.000 Euro stellt der Senat den Bezirken jeweils pro Jahr für die Härtefallregelung beim Schulmittagessen zur Verfügung. Die anderen Bezirke nahmen dies 2014 auch rege in Anspruch. Neukölln lag mit 25.576,04 Euro sogar über der Grenze, aber auch die Nachbarbezirke von Steglitz Zehendorf forderten Mittel an, Tempelhof-Schöneberg 9.403,75 Euro, Charlottenburg-Wilmersdorf 237,19 Euro, wie aus eine Aufstellung der Senatsverwaltung für für Bildung, Jugend und Wissenschaft hervorgeht. Lediglich hinter dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf steht in der Tabelle eine 0.

Die nicht genutzten Mittel fließen am Jahresende an die Senatsverwaltung zurück.