Die Wannsee-Route beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Die Umweltschutzvereinigung Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2014 am Freitag Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Der Verband hatte gerügt, dass bei der Flugroutenfestsetzung komplett übersehen wurde, dass die Route über umfangreiche Gebiete führt, die nach einer Richtlinie der EU als sogenannte „Ruhige Gebiete“ festgesetzt sind. Teltow und Kleinmachnow hatten derartige Gebiete wenige Wochen vor der Flugroutenfestlegung ausgewiesen; auch im Südwesten Berlins sind mit weiten Teilen des Grunewalds große Flächen als „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte die Klage der DUH gleichwohl abgewiesen. Nach Ansicht der Richter könne ein Umweltschutzverband keine Klagerechte wegen der Verletzung eines „Ruhigen Gebiets“ haben.
Mit seiner am Freitag erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt die DUH, dass das BVerwG darüber nicht allein hätte entscheiden dürfen. Da die „Ruhigen Gebiete“ auf einer Richtlinie der EU beruhen, hätte darüber der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu entscheiden gehabt.
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, führt dazu Folgendes aus: „Dadurch, dass das Gericht die entscheidende Frage nicht dem EuGH vorgelegt hat, hat es das Grundgesetz verletzt. Denn danach darf niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wer-den. Dazu zählen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Richterinnen und Richter des EuGH.“
Die DUH klagt neben der Stadt Teltow, den Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie mehrere Privatpersonen gegen die Wannsee-Route. Die Kläger lehnen die Streckenführung sowohl aus Lärmschutz-, als auch aus Gründen des Umweltschutzes ab. Die Route ist ihrer Meinung nach überflüssig und berge durch den Überflug über den gegen Flugzeugabstürze nicht gesicherten Reaktor des Helmholtz-Zentrums in Wannsee erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Route stehe in Widerspruch zum Votum der Fluglärmkommission und der Empfehlung des Umweltbundesamtes; sie belaste den Raum südwestlich von Berlin mit unnötigem Fluglärm, so der Anwalt der Kläger.
(sn)












Foto: Haus der Jugend Zehlendorf[/caption]
Jugendliche zwischen 15 und 27 Jahren können vom 19. Bis 23. Oktober an einer Fahrt nach Krakau und zu den Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau teilnehmen. Interessierte können sich bis zum 22. Juni anmelden.
In einem gemeinsamen Projekt wollen vier Steglitz-Zehlendorfer Jugendeinrichtungen ein „starkes Zeichen für die Stärkung der Erinnerungskultur und die Förderung der Gedenkstättenpädagogik“ setzen. Vom 19. Oktober bis 23. Oktober findet eine Bildungsfahrt nach Krakau statt, bei der die Teilnehmenden die historischen Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau besuchen sowie eine Stadtführung in Krakau erleben werden.
Zielgruppe sind Jugendliche im Alter von 15 bis 27 Jahren, die durch diese Reise nicht nur wertvolles Wissen über die Geschichte des Holocaust erlangen, sondern auch die Möglichkeit erhalten, sich aktiv mit den Themen Erinnerung, Verantwortung und Zivilcourage auseinanderzusetzen.
Geplant sind zwei Exkursionen mit fachkundigen Führungen in das Auschwitz Stammlager sowie Auschwitz-Birkenau mit der Chance auf tiefe Einblicke in die Geschichte und die Auswirkungen des Holocaust. In Krakau steht eine Stadtführung auf dem Programm, bei der die Teilnehmenden mehr über die kulturellen und historischen Hintergründe der Stadt und die jüdische Community erfahren.
Wichtig: die Anmeldefrist endet am 22. Juni. Alle Infos: