Gericht: Gehweg ist keine privatwirtschaftliche Nutzfläche

Gericht: Gehweg ist keine privatwirtschaftliche Nutzfläche

Foto: Zinkevych

 

Die Aufstellung eines Geldautomaten auf dem öffentlichen Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus muss von Bezirksämtern nicht erlaubt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Frechheit siegt eben manchmal doch nicht. Ein Hauseigentümer hatte ein Stück Gehweg vor seinem Haus, also öffentliches Straßenland, an ein bundesweites Geldautomatennetzwerk vermietet. Für das Gerät war eigens ein Fundament gegossen worden. Der Bezirk Pankow war zuvor nicht um Erlaubnis gefragt worden, das Amt versagte auch eine nachträglich beantragte Sondernutzung.

In seiner Ablehnung führte die Verwaltung denkmalschutzrechtliche und städtebauliche Belange sowie eine Beeinträchtigung von öffentlichen Leitungen an. Außerdem ordnete das Bezirksamt die sofortige Beseitigung des Geldautomaten an. Nach erfolglosen Widerspruchsverfahren hat sich die Klägerin vor Gericht darauf berufen, dass die Nutzung einer geringen Fläche durch den Geldautomaten als rechtmäßiges Geschäft ohne Emissionen keine Sondernutzung sei, denkmalschutzrechtliche Belange aufgrund des ohnehin bunten Erscheinungsbilds der Straße nicht entgegenstünden und der Geldautomat der Bevölkerung diene.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klagen abgewiesen. Die Klägerin benötige für die Aufstellung des Geldautomaten eine Sondernutzungserlaubnis, weil sie die öffentliche Straße allein zu kommerziellen, verkehrsfremden Zwecken benutze, die nicht dem Gemeingebrauch unterfielen. Das Bezirksamt habe die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ablehnen dürfen, weil es sich zu Recht auf entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen berufen habe. Die betroffenen öffentlichen Interessen seien vom Bezirksamt zu definieren, zu konkretisieren und zu gewichten.

Das Gericht hat offengelassen, ob der Geldautomat der an dem Standort geltenden Erhaltungsverordnung und dem Denkmalschutz widerspricht. Es sei aber ein nachvollziehbares städtebauliches Interesse des Bezirksamts zu vermeiden, dass öffentliche Gehwege den Charakter einer privatwirtschaftlichen Nutzfläche erhielten. Denn würde es die Aufstellung eines – offenbar sehr rentablen – Geldautomaten erlauben, müsste es dies auch bei anderen Betreibern tun. Gegen die Aufstellung des Geldautomaten könne das Bezirksamt auch die Beeinträchtigung der in geringer Entfernung vom Geldautomaten verlaufenden Wasser- und Telefonleitungen anführen. Der für Aufgrabungsarbeiten notwendige Abstand von anderthalb Metern sei einzuhalten und hier nicht gegeben. Auf eine Entfernung des Geldautomaten im Notfall müsse sich das Bezirksamt wegen der dadurch entstehenden Verzögerung nicht einlassen. Hinter den betroffenen öffentlichen Belangen müsse das wirtschaftliche Interesse der Klägerin, die zudem in naher Umgebung schon zwei Geldautomaten betreibe, zurückstehen.

Fehle der Klägerin für die Aufstellung des Geldautomaten die Sondernutzungserlaubnis und bestehe auf eine solche auch kein Anspruch, habe das Bezirksamt schließlich die Beseitigung des Geldautomaten zu Recht angeordnet.

Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Urteile der 1. Kammer vom 28. Februar 2023 (VG 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19)

 

 

pm/dt

 

 

 

 

 

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Unter den Eichen: Radweg-Rückbau erfolgt nicht sofort

[caption id="attachment_104422" align="aligncenter" width="622"] Ehemaliger Rad- und Fußweg Unter den Eichen - geht jetzt alles auf Anfang? Back to the Roots? | Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]   Die umkämpfte rund 600 Meter lange Radspur auf der B1 entlang des Botanischen Gartens bleibt bis auf Weiteres bestehen. Eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses der BVV geriet zum wahlkampfgeprägten Schlagabtausch. Die Bezirksverwaltung sieht vor einer Umsetzung des von der Senatsverwaltung angeordneten Rückbaus der Radwegeanlage auf der Straße Unter den Eichen (die Stadtrand-Nachrichten berichteten) rechtliche Bedenken. Weil die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet sei, sehe sein Amt Haftungsrisiken, so Stadtrat Urban Aykal (Grüne) in einer von der CDU beantragten Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr und Ordnung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Hinzu komme, so Aykal, dass der Bezirk keine Mittel für die Arbeiten zur Verfügung habe. Die Maßnahme würde 65.000 Euro kosten, die auch bei der Senatsverwaltung angefordert worden seien. Auf eine Reaktion der übergeordneten und für das Hauptstraßennetz zuständigen Behörde warte man nun seit einem Monat. „Sobald das Geld da ist, schreiben wir aus“, so der Stadtrat. Der Radstreifen war 2022 von der Senatsverwaltung unter der damaligen Senatorin Bettina Jarasch (Grüne) angelegt worden. Die Begründung damals: der damalige Radweg sei zu schmal und zu kaputt. Das ist er auch heute noch, hier hat sich nichts verändert – außer der Einschätzung der Verwaltung unter der jetzigen Senatorin Ute Bonde (CDU). Wenn die Radfahrer auch den Fußweg zugeschlagen bekommen, heißt es in der Rückbauanordnung, passe die Breite. Das ist dünnes Eis – und für Urban Aykal kein rechtskonformer Weg. Der lasse sich nur erreichen, wenn entlang des Botanischen Gartens die Bäume gefällt werden. „Das wäre die Vollkatastrophe, das würde ich nicht mitmachen“, so der Stadtrat. Thorsten Hippe bezweifelte, dass die Mittel für den Rückbau nicht im Bezirksetat vorhanden seien. Auch der Hinweis der zuständigen Verwaltungsmitarbeiterin, dass der Etat für dieses Jahr entweder ausgegeben oder verplant sei, überzeugte den CDU-Fraktionsvorsitzenden nicht. Er werde das überprüfen. Das BVV-Urgestein Hippe hat seine ganz besondere Abneigung gegen Urban Aykal, die er besonders in den Sitzungen des Bezirksparlamentes auslebt. Da kommt es schon mal vor, dass der scharfzüngige Jurist den Dezernenten in der laufenden Debatte körperlich bedrängt, indem er, sich vor dem Redepult aufbauend, den Stadtrat in ein Zwiegespräch verwickelt. Wenn nun also Torsten Hippe, der eigentlich dem Verkehrsausschuss gar nicht angehört, in einer Sondersitzung den Wortführer seiner Fraktion gibt, geht es nur am Rande um pragmatische Lösungen. Hippe hat seine eigene Agenda, und die heißt Aykal. Daher muss sich der Ausschussvorsitzende Jens Kronhagel (CDU) für die formal ungenügende und aggressiv formulierte Tagesordnung entschuldigen, die er „Eins zu Eins“ von seiner Fraktion übernommen hatte. Hippes Angriffe zerschellten am Dienstag zum einen an einem sonst eher defensiven Aykal, der mehrfach und unmissverständlich deutlich machte, dass er nicht die Absicht habe, sich vorführen zu lassen. Außerdem hatte der CDU-Politiker Schwierigkeiten, Zweifel an den Aussagen des Stadtrates zu säen. Seine Mitarbeiter erläuterten bei Bedarf die Überlegungen des Amtes und ordneten die rechtliche Situation ein. Die Bezirksverordneten sind unter anderem gewählt, um die Verwaltung zu kontrollieren. Man darf nun gespannt sein, ob die CDU in den Winkeln des Bezirkshaushaltes irgendwo noch 65.000 Euro für den Rückbau der Radwegeanlage Unter den Eichen findet.

Daniela von Treuenfels

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