Hitzeschutz in Steglitz-Zehlendorf

Hitzeschutz in Steglitz-Zehlendorf
 

Kühle Kirchenmauern bieten Schutz vor Hitze. Foto: Heidrun Miehe-Heger

Trinken, Kühlen und auf besonders gefährdete Menschen achten: der Bezirk Steglitz-Zehlendorf informiert zum Verhalten an heißen Tagen.

Auf Grund des Klimawandels gibt es in unseren Breitengraden vermehrt heiße Tagen sowie auch länger andauernde Hitzewellen. In dichtbebauten Gebieten mit geringen Grünflächenanteilen kann es noch mal mehrere Grad heißer sein als in der Umgebung der Stadt, insbesondere senken sich hier die Nachttemperaturen geringer ab. Mit zunehmender Hitze steigt die gesundheitliche Gefährdung mit einer Häufung hitzebedingter Erkrankungs- oder sogar Todesfällen. 

Die Gesundheitsminister der Länder haben deshalb im Jahr 2020 beschlossen, dass flächendeckend kommunale Hitzeaktionspläne erstellt werden sollen. Das Ziel: Aufklärung, um besonders gefährdete Personengruppen wie Senioren und Kinder besonders zu schützen. Der Plan ist zudem ein Aufruf zu nachbarschaftlicher Hilfe an Hitzetagen.

Der Deutsche Wetterdienst spricht von einer Hitzewelle, wenn an drei oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 28 °C für das gekennzeichnete Gebiet gemessen werden. Eine international einheitliche Definition des Begriffs Hitzewelle besteht nicht. Über die Warn-App des Wetterdienstes können sich Interessierte rechtzeitig über bedrohliche Wetterlagen informieren lassen. Als besonders gefährdet gelten ältere Menschen und solche mit chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Menschen ohne Obdach, Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Menschen, die körperlich aktiv im Freien arbeiten oder viel Sport treiben. 

Auf einer „Hitzekarte“ sind Orte in Steglitz-Zehlendorf vermerkt, an denen Trinkbrunnen stehen oder Trinkwasser in Geschäften angeboten wird. Auch kühle Räume wie Kirchen oder klimatisierte Einkaufszentren sind vermerkt.

Der bezirkliche Hitzeschutzplan sieht zudem Regeln und Maßnahmen für Akteure der Region vor. Zum Beispiel: Bei einer Warnmeldung des Deutschen Wetterdienstes erhalten Einrichtungen wie Seniorenheime oder Nachbarschaftszentren eine Information und eine kleine Erinnerung an die festgelegte Verfahrensweise. Die Bevölkerung wird über öffentlich zugängliche kühle Räume informiert.

Das Berliner Hitzeschutzportal bietet umfassende Unterstützung bei hohen Temperaturen: Neben praktischen Verhaltenshinweisen und dem landesweiten Hitzeaktionsplan finden Bürgerinnen und Bürger hier viele weitere wertvolle Informationen.

Informationen zum Hitzeschutz in Steglitz-Zehlendorf

https://www.berlin.de/hitzeschutz/bezirksaktivitaeten/steglitz-zehlendorf/

 

pm/dt

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Kraftwerk Steglitz: Insolvenzverfahren eröffnet

[caption id="attachment_90897" align="aligncenter" width="622"] Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]   Unternehmenspleite und polizeiliche Ermittlungen: an der Birkbuschstraße läuft es nicht rund. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 2. Juli „wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF Grambin Beteiligung GmbH eröffnet. Dem Unternehmen gehört das Grundstück Birkbuschstraße 40-42, auf dem sich große Teile des ehemaligen Kraftwerks Steglitz befinden. Die markanten Backsteinbauten am Teltowkanal gingen vor zwei Jahren im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens in den Besitz der heutigen Eigentümer über, die Stadtrand-Nachrichten berichteten seinerzeit über den spektakulären Verlauf der Bietzeit im Saal des Amtsgerichts Schöneberg in der Lichterfelder Ringstraße. Nun sieht es so aus, als müsste Steffen Fräbel, Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der SF Grambin Beteiligung GmbH, seine Immobilie wieder verkaufen. Da der Unternehmer für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, kann das bisher Geschehene nur aus dem Insolvenzrecht hergeleitet werden: Am 7. Mai hat das Amtsgericht Charlottenburg die Insolvenz beantragt und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, die Stadtrand-Nachrichten berichteten. Wer der Gläubiger und damit Treiber des Verfahrens ist, ist öffentlich nicht bekannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist in der Regel auch der Sachverständige, der klärt, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. In dieser Phase hat ein Unternehmer in der Regel noch die Möglichkeit, eingeschränkt über seine Firma zu verfügen. Dieses Recht ist Steffen Fräbel nun genommen. Seit dem 2. Juli hat die Insolvenzverwaltung die Kontrolle über die SF Grambin Beteiligung GmbH, der zuvor Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung attestiert wurden. Der Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, das Vermögen der Firma zu verwalten, zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Zahlungsunfähigkeit besteht laut Gesetz dann, wenn „der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen“. Die Überschuldung liegt vor, wenn wenn das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Aus Kreisen der ehemaligen Mieter erfuhren die Stadtrand-Nachrichten, dass die Nutzer des Geländes mittlerweile gänzlich andere sind als noch vor zwei Jahren, als die SF Grambin das ehemalige Kraftwerk mit seinen teils denkmalgeschützten Gebäuden gekauft hatte. Nach und nach seien die Verträge gekündigt worden, berichtet ein ehemaliger Mieter. Nun finde nach seinem Eindruck in den Gebäuden auch Wohnnutzung statt. Er habe Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung sei. Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff bestätigt, dass sein Amt entsprechenden Hinweisen nachgehe. Es gebe aktuell polizeiliche Ermittlungen, weswegen er derzeit keine konkreten Auskünfte geben könne.

Daniela von Treuenfels

  Alle Artikel zum Thema Kraftwerk Steglitz finden Sie hier: https://stadtrand-nachrichten.de/category/bildung-bau-zukunft/kraftwerk-steglitz/   Die Stadtrand-Nachrichten finanzieren sich durch freiwillige Zahlungen ihrer Leserinnen und Leser. Wenn es Ihnen hier gefällt, Sie etwas Spannendes entdeckt oder etwas Neues gelernt haben, können Sie uns via Paypal ein Trinkgeld dalassen. Herzlichen Dank! Hier geht es zu unserem Paypal-Konto