„Anlieger frei“ – die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen, die Schillerstraße mit dem Durchfahrtsverbot zu versehen. Pkw, die mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kopfsteinpflaster rasen, sowie Lkw sorgen für erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner. Die hätten „ein Anrecht darauf, dass diese Belastungen aus dem Durchgangsverkehr minimiert werden und auf die hier engmaschig vorhandenen Hauptverkehrsstraßen beschränkt bleiben“, heißt es in der Begründung.