Der neue Memoriam-Garten auf dem Waldfriedhof Zehlendorf bietet Ruhestätten unter alten Bäumen. Foto: FTB mbH

Am Montag, 9. April, wird der erste Memoriam-Garten auf dem Waldfriedhof Zehlendorf am Wasgensteig 30 eröffnet. Um 10 Uhr wird die Baustadträtin von Steglitz-Zehlendorf Maren Schellenberg (B‘90/Grüne) ihn offiziell seiner Bestimmung übergeben. Es ist bereits der fünfte Memoriam-Garten im Bezirk. Der erste entstand im Jahr 2010 auf dem Friedhof Steglitz in der Bergstraße. Weitere folgten 2011 und 2017 auf dem Friedhof Zehlendorf, Onkel-Tom-Straße 30, sowie 2017 wieder auf dem Friedhof in der Bergstraße. Die neue Anlage ist ein gepflegter Park mit Wasserlauf und Bänken. Sie bietet Platz für rund 300 Beisetzungsmöglichkeiten für Erd-, Urnen- und Baumbestattungen.

Das Konzept des Memoriam-Gartens ist eine neue Form der Bestattungskultur ohne starr abgegrenzte einzelne Grabstätten. Es ist ein grüner und blühender Garten, in dessen Atmosphäre Trauernde und Besucher den Friedhof auch als einen Ort des Lebens neu entdecken können – so die Idee. Gleichzeitig soll der Garten auch als ein Ort für Erinnerung, Entspannung und Kommunikation fungieren. Die Memoriam-Gärten sind barrierefrei und mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten ausgestattet.

Mit der neuen friedhofsgärtnerischen Architektur geht auch ein neues Pflegemodell einher. Die Friedhof Treuhand Berlin (FTB) Dauergrabpflegegesellschaft mbh bietet den Hinterbliebenen ein Komplettangebot für die Bestattungen, den Grabstein und die Grabpflege an. „Das Konzept des Memoriam-Gartens ist eine preiswerte Alternative zur anonymen Beisetzung. Jeder Verstorbene wird auf den Grabmalen mit Namen und Lebensdaten genannt“, erläutert Oliver Siegmund, Geschäftsführer der FTB, die Idee. Eine Friedhofsgärtnerei übernimmt die Pflege für die 20 Jahre geltende Ruhefrist. Dafür bezahlen die Angehörigen zwischen 3.500 und 5.000 Euro. Die Kosten variieren je nachdem, ob es sich um eine Urnen- oder eine Erdbestattung handelt.

Das neue Bestattungskonzept habe auch Vorteile für die Friedhofsverwaltungen, erklärt Siegmund. Diese werde finanziell und organisatorisch entlastet und der Friedhof bekomme eine hochwertige gärtnerische Gestaltung. „Dennoch verbleiben hoheitliche Rechte bei der Verwaltung“, erläutert der studierte Landschaftsplaner den Nutzen für die Friedhofsträger.

(sn)