Der Abbau von Gaslaternen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf kann nicht durch Anwohner gehindert werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Geklagt hatte der Mieter eines denkmalgeschützten Hauses in Dahlem. Er wollte verhindern, dass in Berlin weiterhin Gaslaternen abgebaut und gegen energiesparende LED-Leuchten ausgetauscht werden. Dabei berief er sich auf Denkmalrechte. Ferner machte er geltend, dass die neuen Leuchtkörper gesundheitsschädigendes Quecksilber enthielten.
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Ein denkmalrechtlicher Nachbarschutz bestehe nur zugunsten des Eigentümers eines Denkmals beziehungsweise des Denkmalgrundstücks und setze zudem eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals voraus. Daran fehle es hier. Der Antragsteller sei nur Mieter, und es sei auch nicht ersichtlich, dass das Gebäude durch die Installation der vielerorts üblichen elektrischen Straßenbeleuchtung wesentlich beeinträchtigt werde.
Auch aus dem Straßenrecht folge kein individueller Anspruch auf eine bestimmte Beleuchtung. Konkrete Gesundheitsgefahren und damit eine Beeinträchtigung seiner Grundrechte durch die neue Straßenbeleuchtung habe der Antragsteller nicht dargelegt. Bei dem Austausch der Gaslaternen handele es sich um eine im Kern politische Ermessensentscheidung, die weder das Verwaltungsgericht noch der Antragsteller durch eine eigene Entscheidung ersetzen könne.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.
(sn)












Foto: Haus der Jugend Zehlendorf[/caption]
Jugendliche zwischen 15 und 27 Jahren können vom 19. Bis 23. Oktober an einer Fahrt nach Krakau und zu den Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau teilnehmen. Interessierte können sich bis zum 22. Juni anmelden.
In einem gemeinsamen Projekt wollen vier Steglitz-Zehlendorfer Jugendeinrichtungen ein „starkes Zeichen für die Stärkung der Erinnerungskultur und die Förderung der Gedenkstättenpädagogik“ setzen. Vom 19. Oktober bis 23. Oktober findet eine Bildungsfahrt nach Krakau statt, bei der die Teilnehmenden die historischen Gedenkstätten Auschwitz und Birkenau besuchen sowie eine Stadtführung in Krakau erleben werden.
Zielgruppe sind Jugendliche im Alter von 15 bis 27 Jahren, die durch diese Reise nicht nur wertvolles Wissen über die Geschichte des Holocaust erlangen, sondern auch die Möglichkeit erhalten, sich aktiv mit den Themen Erinnerung, Verantwortung und Zivilcourage auseinanderzusetzen.
Geplant sind zwei Exkursionen mit fachkundigen Führungen in das Auschwitz Stammlager sowie Auschwitz-Birkenau mit der Chance auf tiefe Einblicke in die Geschichte und die Auswirkungen des Holocaust. In Krakau steht eine Stadtführung auf dem Programm, bei der die Teilnehmenden mehr über die kulturellen und historischen Hintergründe der Stadt und die jüdische Community erfahren.
Wichtig: die Anmeldefrist endet am 22. Juni. Alle Infos: