Zahlreiche formlose Anträge auf Erstattung der Rückmeldegebühren sind bereits an der Freien Universität eingegangen, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Gebühr verfassungswidrig war. Mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Monaten geht die Studierendenverwaltung derzeit aus.

Nun bittet  die Universität darum, erst ab 8. März die Anträge zu stellen, dann steht auf der Homepage der FU ein Formular bereit, mit dem die Rückerstattung beantragt werden kann. Dieses muss eigenhändig unterschrieben und per Post an die Studierendenverwaltung gesandt werden. Bis zum 31. Dezember 2013 ist dazu Zeit. Die Matrikelnummer ist nicht unbedingt nötig für die Beantragung, wenn Nach-, Vor-, Geburtsname und Geburtsdatum angegeben werden. Deshalb bittet die Studierendenverwaltung darum, von Anfragen zur Matrikelnummer abzusehen.

Laut des Bundesverfassungsgerichtsurteils war die gesetzliche Regelung für die Erhebung einer Rückmeldegebühr im Berliner Hochschulgesetz verfassungswidrig. Studierende, die zwischen dem Wintersemester 1996/1997 und Wintersemester 2004/2005 an der Freien Universität Berlin immatrikuliert waren und Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM beziehungsweise 51,13 Euro gezahlt haben, können daher die Rückzahlung der verfassungswidrig gezahlten Rückmeldegebühren beantragen.

(sn)