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Das Verwaltungsgericht lehnte am Dienstag eine Klage von Hauseigentümern in Wannsee und auf der Insel Schwanenwerder ab, die für eine Abänderung des Berliner Lärmaktionsplans geklagt hatten.  Ihre Wohnorte sollten darin als „ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden.

Die Kläger wollten verhindern, dass ihre Grundstücke überflogen werden und damit erreichen, dass die Routenführung für den neuen Flughafen in Schönefeld überarbeitet wird.

Die bisherige Berliner Praxis, nur öffentlich zugängliche und der Erholung dienende Gebiete wie den Grunewald und den Tegeler Forst als „ruhige Gebiete“ auszuweisen, ist nach Ansicht der Kläger fehlerhaft. Auch ihre Grundstücke seien als solche auszuweisen, da sie leise und vor einer Zunahme der Lärmbelastung durch die sogenannten Wannseeroute zu schützen seien.

Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.