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Das Arbeitsgericht Berlin hat am Freitag die Kündigungsschutzklage des Kreisgeschäftsführers des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf, Rainer K.,  abgewiesen.

K. hatte bei der Wahl zur Aufstellung eines Direktkandidaten für die kommende Bundestagswahl nicht den ihm vorgesetzten Kreisvorstandsvorsitzenden,  Michael Braun, unterstützt, sondern den bisherigen Bundestagsabgeordneten, Karl-Georg Wellmann. Das Arbeitsgericht ist der Auffassung, dass ihm dies nicht zum Vorwurf gemacht werden könne. R.  hatte jedoch  eine E-Mail an mehrere Mitglieder des Kreisverbandes, ebenfalls Unterstützer Wellmanns, gesandt. Dort bat er darum, den dienstlichen E-Mail-Account nicht mehr für Mitteilungen zu nutzen, die vertraulich und nicht für „Augen und Ohren“ des Kreisvorstandsvorsitzenden bestimmt waren. Damit hat er nach Ansicht des Arbeitsgerichts seine Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem Kreisverband und dessen Vorsitzendem in schwerwiegendem Maße verletzt; dies rechtfertige die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Ein Gütetermin im November, bei dem sich K. und der Vorstand der Südwest-CDU hätten einigen können, war ohne Einigung abgelaufen.

Gegen das Urteil kann Berufung bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

(sn)