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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigungsschutzklage des Kreisgeschäftsführers des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf, Rainer K.,  abgewiesen und damit eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt.

Der Kreisgeschäftsführer hatte bei der Wahl zur Aufstellung eines Direktkandidaten für die kommende Bundestagswahl nicht den ihm vorgesetzten Kreisvorstandsvorsitzenden Michael Braun, sondern den bisherigen Bundestagsabgeordneten Karl-Georg Wellmann  unterstützt. In einer E-Mail an weitere Unterstützer Wellmanns bat R.  darum, den dienstlichen E-Mail-Account nicht mehr für Mitteilungen zu nutzen, die vertraulich und nicht für „Augen und Ohren“ des Kreisvorstandsvorsitzenden bestimmt waren.

Das Landesarbeitsgericht ist wie bereits zuvor das Arbeitsgericht der Auffassung, dass er damit seine Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem Kreisverband und dessen Vorsitzendem in schwerwiegendem Maße verletzt habe. Dies rechtfertige die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

(sn)