
Waldsiedlung Zehlendorf, Foto: Daniela von Treuenfels
Die Waldsiedlung in Zehlendorf könnte 2029 den Status „Kulturerbe der Welt“ erhalten. Dass dieses Ziel sehr wahrscheinlich erreicht werden kann, liegt zum einen an den derzeit sich verändernden UNESCO-Regularien, zum anderen ist die Siedlung unverzichtbarer Teil der Berliner „Siedlungen der Moderne“, die bereits zum Welterbe zählen.
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Adel des Denkmalschutzes hat jetzt die Kulturministerkonferenz (KMK) getan: Die Kulturverantwortlichen der Länder haben die künftige deutsche Anmeldeliste für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Tentativliste) beschlossen. Sie enthält sieben neue Nominierungen. Die Minister folgen damit den Auswahlempfehlungen des von ihnen berufenen, international besetzten Fachbeirats zur Fortschreibung der bisherigen Tentativliste. Das letzte Verfahren dieser Art hatte vor zehn Jahren in Deutschland stattgefunden.
Jedes Bundesland hatte bereits 2021 die Gelegenheit, zwei Anträge einzureichen; insgesamt 21 aus 13 Ländern waren zur Begutachtung vorgelegt worden.
Neu bei dem Auswahlverfahren war die Reihung, die der Fachbeirat bei der Empfehlung der befürworteten Anträge einhalten sollte. 2021 hatte das Welterbekomitee ein geändertes Nominierungsverfahren verabschiedet, das in einer Übergangsphase ab 2023 auf freiwilliger Basis und ab 2027 verbindlich zu befolgen ist. Das zweistufige Verfahren soll zur Glaubwürdigkeit und Ausgewogenheit der Welterbeliste beitragen.
Diese sieben Stätten werden nach Empfehlung des Fachbeirats auf die deutsche Tentativliste, die ab 1. Februar 2024 gültig ist, neu aufgenommen: Waldsiedlung Zehlendorf, Fundstätte der Schöninger Speere (Niedersachsen), Pretziener Wehr (Sachsen-Anhalt), Europäische Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts (Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Frankreich, Italien und Portugal), Keltische Machtzentren der älteren Eisenzeit nordwestlich der Alpen (Baden-Württemberg und Hessen in Kooperation mit Frankreich) sowie der Fernsehturm Stuttgart (Baden-Württemberg) und der Olympiapark München (Bayern).
Aus dem vormaligen Auswahlverfahren liegen weitere Anträge zur Nominierung in den kommenden Jahren vor, so dass die künftige Tentativliste zur Vorlage beim Welterbezentrum der UNESCO zwölf Nominierungen umfasst.
Zur Waldsiedlung Zehlendorf befindet der Beirat:
„Wesentliche Attribute der Siedlung sind Farbigkeit, Freiraumplanung und bauzeitliche Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Der großflächige Einsatz der Farbigkeit diente als Gestaltungsmittel und Orientierungshilfe. Das beeindruckend subtile Farbkonzept wurde vorbildhaft instandgesetzt.
Materialproben aus der Waldsiedlung Zehlendorf sind ein bedeutender Bestandteil des rund 12.000 Artefakte umfassenden Materialarchivs Brenne zu den Bauten aller Siedlungen der Berliner Moderne. Durch die sogenannte „Einschnitt-Trasse“ in Verlängerung der bestehenden U-Bahnlinie entstand eine wegweisende Verkehrsinfrastruktur, die zusätzlich als Versorgungszentrum für die neue Siedlung ausgebaut und beidseits der Gleisanlage angelegt wurde. Dies ist ein prototypischer und städtebaulich innovativer Ansatz. Die anderen Siedlungen der Moderne bilden dies in dieser Form nicht so deutlich ab. Die Ladenzeile in der U-Bahn-Station ist spiegelsymmetrisch angelegt, so dass ein Laden, der bei einem Brand im Jahr 2020 ausgebrannt ist, denkmalgerecht rekonstruiert werden kann und wird. Mit der Einfügung der Siedlung in den lichten Föhrenwald und damit die Erlangung der maximalen Nähe zur Natur wurde ein gänzlich neuer Weg beschritten. Auch durch das in jeder Hinsicht vorbildhafte Management und das äußerst tragfähige Denkmalpflegekonzept einschließlich der darin eingebetteten Nachhaltigkeitsstrategien sowie das umfassende und außergewöhnliche Engagement der Bewohnenden für den Welterbe-konformen Erhalt überzeugten. Obwohl die Siedlung eine in Deutschland ausreichend repräsentierte Kategorie darstellt, vervollständigt sie die Kategorie der Siedlungen der Moderne in Deutschland.“
Die Welterbeliste zählt momentan 1157 Stätten in 167 Ländern. 27 Vertragsstaaten haben noch keine Welterbestätte. Neben 900 Kulturerbestätten und 218 Naturerbestätten gibt es 39 gemischte Stätten, die sowohl Kulturerbe- als auch Naturerbekriterien erfüllen. Mit 51 Welterbestätten liegt Deutschland im weltweiten Vergleich aktuell nach Italien (58) und China (56) auf Platz drei. Betrachtet man nur die Kulturerbestätten, nimmt Deutschland (48) aktuell nach Italien (53) sogar den 2. Platz ein. Eine gemischte Welterbestätte gibt es bislang nicht. Mit Anteilen an zehn internationalen seriellen Welterbestätten und der Beteiligung an einem laufenden Erweiterungsantrag führt Deutschland die Liste der Länder mit den meisten grenzüberschreitenden, transnationalen Stätten an.
Das Welterbekomitee für den Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt entscheidet in seinen jährlichen Sitzungen über die Einschreibung von Stätten in die Welterbeliste.
Wenn die fortgeschriebene deutsche Tentativliste zum 1. Februar 2024 beim Welterbezentrum der UNESCO eingereicht wird, könnte der erste Antrag gemäß dem geänderten Verfahren zum 15. September 2025 eingereicht werden; er könnte im besten Fall im Sommer 2029 dem Welterbekomitee zur Entscheidung vorliegen.
Daniela von Treuenfels












Typisch Waldsiedlung: farbenfrohe Reihenhäuser unter 100 Jahre alten Kiefern. | Foto: Daniela von Treuenfels[/caption]
Im zweiten Anlauf und pünktlich zum 100jährigen Jubiläum: die Waldsiedlung Zehlendorf gehört jetzt zum Welterbe. Ende August wird groß gefeiert.
Am 26. Juli wurde auf der 48. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees im südkoreanischen Busan entschieden, die Waldsiedlung Zehlendorf als siebten Teil der Welterbestätte „Siedlungen der Berliner Moderne“ einzutragen.
Die Waldsiedlung Zehlendorf, auch bekannt als „Papageiensiedlung“, ist eine Wohnanlage im Stil des Neuen Bauens, die sich rund um die Verkehrsachse am U-Bahnhof „Onkel Toms Hütte“ der U-Bahnlinie 3 und der Argentinischen Allee im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erstreckt. Die Architekten Bruno Taut, Hugo Häring und Otto Rudolph Salvisberg errichteten für die Wohnungsbaugenossenschaft GEHAG von 1926 bis 1932 eine der größten und bekanntesten deutschen Siedlungen der 1920er Jahre. Zu dieser Zeit herrschte in Deutschland ein großer Mangel an Wohnraum. Von den insgesamt 1.917 Wohneinheiten wurden 1.108 im Geschosswohnungsbau in Mehrfamilienhäusern mit bis zu drei Geschossen und 809 Einfamilienhäuser errichtet.
„Die Waldsiedlung Zehlendorf ist eine der größten und der außergewöhnlichsten Siedlungen der 1920er Jahre in Deutschland“, sagt Landeskonservator Christoph Rauhut, dessen Behörde den Nominierungsprozess seit 2021 maßgeblich vorangetrieben hat. „Die Einbettung der Anlage in das vorhandene Waldgebiet, die prägnante Farbigkeit oder die konsequente Verwendung von Flachdächern sind nur einige der herausragenden Qualitäten der Siedlung. Gemeinsam mit den anderen sechs Siedlungen der Berliner Moderne setzte sie neue Maßstäbe für gesundes und sozial orientiertes Wohnen, die weit über Berlin hinaus den Wohnungsbau des 20. Jahrhunderts prägten.“ Die Eintragung als UNSECO-Welterbe ist eine Würdigung des langjährigen Engagements der Bewohnerinnen und Bewohner für ihre Siedlung“.
In der Waldsiedlung sollte bezahlbarer Wohnraum in einer gesunden und naturnahen Umgebung entstehen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner erhielten einen eigenen „Außenwohnraum“ und zahlreiche Gemeinschaftsräume. Die Gestaltung der Freiflächen durch Leberecht Migge und Martha Willings-Göhre erfolgte gleichberechtigt zum Hochbau. So entstand eine harmonisch im Naturraum gelegene, funktional moderne Anlage mit durchgehenden Flachdächern, differenzierter Farbigkeit und optimaler verkehrlicher Anbindung.
Die Waldsiedlung ist die flächengrößte der insgesamt sieben Berliner „Siedlungen der Moderne“, die in den 1920er Jahren für innovative Wohnkonzepte standen. 2008 erhielten die Gartenstadt Falkenberg, die Siedlung Schillerpark, die Großsiedlung Britz, die Wohnstadt Carl Legien, die Weiße Stadt und die Großsiedlung Siemensstadt Welterbestatus. Die „Papageiensiedlung“ in Zehlendorf wurde aufgrund ihres unsanierten Zustandes nicht mit aufgenommen.
In den folgenden Jahrzehnten entwickelten Hauseigentümer und engagierte Bürger einen gewissen Ehrgeiz. Privatbesitzer ließen umfangreiche Restaurierungsarbeiten durchführen, und auch die Deutsche Wohnen, die mit rund 1.100 Wohneinheiten etwas mehr als die Hälfte des Wohnungsbestandes der Siedlung besitzt, hat kräftig investiert. Seit wenigen Jahren gilt ein Denkmalpflegeplan, der das Wohnen in der Siedlung nicht mehr nur reine Privatsache sein lässt.
Grundsätzlich gilt das „Primat des Originals“, originale aus der Bauzeit stammende Materialien und Abmessungen sollen erhalten werden. Ohne „Denkmalrechtliche Genehmigung“ dürfen die Häuser der Waldsiedlung nicht angefasst werden. Vorgegeben sind Putz, Farbe (hier sogar die Marke), die Art des Klinkers und sogar das Fugenmaterial. Äußere Dämmung ist genauso verboten wie Parabolantennen, Satellitenschüsseln, Markisen oder Rollläden.
Weil nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz grundsätzlich alle Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung von Denkmalen der Zustimmung bzw. Genehmigung bedürfen, gibt es nun auch für die Nachbarschaft neue Regeln. Um besondere Qualitätsansprüche im dem direkten Umfeld eines UNESCO-Welterbes bei potentiellen baulichen Veränderungen durchsetzen zu können, gibt es eine sogenannte