Gymnasium Steglitz | Archiv-Foto: Gogol

 

Die Regelungen zum Übertritt in die 7. Klasse der Sekundarstufe werden sich ändern. Der Notendurchschnitt soll anders berechnet werden. Kinder, die mit einem Notendurchschnitt über 2,2 an ein Gymnasium wechseln wollen, müssen an einem Probeunterricht teilnehmen.

Kinder mit Sekundarschulempfehlung, die ab Klasse 7 auf einem Gymnasium weiter lernen wollen, müssen ab diesem Schuljahr ein Auswahlverfahren durchlaufen. Wenn sie diesen „Probeunterricht“ bestehen, können sie später zu einem Wechsel auf die Sekundarschule nicht mehr gezwungen werden.

Ausschlaggebend und ab sofort verbindlich ist der Notendurchschnitt von 2,2 oder besser – wer das erreicht, kann auf ein Gymnasium wechseln. In diesem Schuljahr gilt noch die bisherige Regelung, dass in die Förderprognose des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des ersten Halbjahres der 6. Klassen alle Noten eingehen werden, um die Durchschnittsnote derselben zu errechnen. Dabei werden alle Noten bis auf Musik, Kunst und Sport doppelt gewertet.

ab 2026: Neuberechnung des Notendurchschnitts

Erst für die jetzigen Fünftklässler wird sich auch die Berechnungsgrundlage für die Förderprognose ändern, hier werden dann nur noch die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache in diesen beiden oben genannten Halbjahren gewertet.

neu ab 2025: Probeunterricht

Die Schülerinnen und Schüler, deren Durchschnittsnote bei 2,3 oder schlechter liegt, müssen, wenn sie sich an einem Gymnasium bewerben wollen, vorher an einem Probeunterricht teilnehmen. Dort sollen die Schülerinnen und Schüler unter Beweis stellen, dass sie für die Aufnahme am Gymnasium geeignet sind. Die durchführenden Lehrkräfte werden vorher geschult und es soll auch einen schriftlichen standardisierten Test dabei geben.

Hierzu müssen die Kinder am 10.2. oder 11.2.2025 (direkt nach den Winterferien) den Anmeldebogen für den Probeunterricht an der eigenen Grundschule abgeben. Diesen Anmeldebogen (Schul 197) erhalten die Eltern nach Absprache mit der Klassenlehrkraft mit den Halbjahreszeugnissen am 31. Januar.

Der Termin für den Probeunterricht ist dann am Freitag, der 21.02.2025 ab 9:00 Uhr, jeweils an einem Gymnasium im Bezirk. In Steglitz- Zehlendorf findet dieser an der Goethe-Oberschule in Lichterfelde statt.

Der Probeunterricht dauert rund 3 Zeit-Stunden und umfasst, neben Einzel- und Gruppenarbeitsphasen, auch Zeit zur Begrüßung und Pausen zur Erholung. Er besteht aus drei Teilen: jeweils eine schriftliche zentrale Arbeit in Deutsch und Mathematik sowie eine Gruppenaufgabe. Die Kinder werden von Lehrkräften aus Grundschulen und Gymnasien während des Testes angeleitet.

Bestanden?

Die Bescheide über eine Eignung bzw. Nichteignung werden von der Schulaufsichtsbehörde erstellt und ab 05.03.25 durch die Grundschule an die Erziehungsberechtigten ausgegeben. Diese Eignungsbestätigungen sind dann im Original (mit Hologramm) bei der Anmeldung an der Erstwunschschule abzugeben.
Es besteht wie bisher weiterhin die freie Wahl bei der Entscheidung für eine Erst-/ Zweit-/ Drittwunsch-Schule. Soweit die Durchschnittsnote der Förderprognose höher als 2,2 ist, kann eine Anmeldung am Gymnasium nur dann erfolgen, wenn der Probeunterricht „bestanden“ wurde. Das gilt auch für Geschwisterkinder.

ACHTUNG: Auch wer das Gymnasium nur als Zweit-und Drittwunsch wählt, muss sein Kind am Probeunterricht teilnehmen lassen, wenn die Durchschnittsnote der Förderprognose schlechter als 2,2 ist.

Warum das alles?

Als Grund für diese Neuerung gibt die Bildungsverwaltung an, dass sie somit das Probejahr abschaffen will, das es bisher an den Gymnasien gab. Künftig können dann alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium bleiben, selbst wenn sie in Klasse 7 sitzenbleiben sollten.

Noch Fragen?

Für einzelne Rückfragen stehe ich unter 030/ 25 20 98 49 oder unter ruby@schulberatung-berlin.net zur Verfügung – die Beratung ist kostenpflichtig.

Ruby Mattig-Krone

Die Autorin ist Schulberaterin mit jahrelanger Erfahrung in schulischen Gremien und als unabhängige Qualitätsbeauftragte in der Schulverwaltung. Der Beitrag wurde zuerst in unserem Partnerportal berlin-familie.de veröffentlicht.