Amtsschimmel wiehert in Düppel

Amtsschimmel wiehert in Düppel

Hanfpflanzen, Flachs und Roggen im Museumsdorf Düppel | © Stadtmuseum Berlin

 

Ein Gesetz, das Unsicherheiten schafft und plötzlich keiner mehr da, der zuständig ist: Aufgrund einer Gesetzeslücke droht in diesem Jahr der Anbau von Nutzhanf im Museumsdorf in Düppel auszufallen.

Hanf (bot. cannabis salvis) ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Welt. Ursprünglich vermutlich aus Zentralasien kommend, hat sich das Gewächs über Jahrtausende in den gemäßigten bis tropischen Regionen der Welt verbreitet. In Europa sind die ältesten Funde rund 5.500 Jahre alt und stammen aus Thüringen.

Allein in den vergangenen Jahrhunderten wurden Teile der Pflanze vielfältig verwendet. Für die Jagd nutzten die Menschen Bogen mit Hanffasern, die enorme Zugkräfte aushalten. Die Schifffahrt war ohne Hanfseile und Segeltuch aus Hanf nicht denkbar. Gutenberg druckte im Jahr 1455 seine Gutenberg-Bibel auf Hanfpapier. Hanfsamen sind gesund und lecker.

Wenn also das Museumsdorf Düppel – Bildungsauftrag: Leben im Mittelalter – möglichst authentisch einen Teil der Berliner Geschichte erlebbar machen will, gehört der Anbau von Hanf dazu. Genau jetzt im April wäre die Zeit, die Saat auszubringen. Weil Cannabis nicht gleich Cannabis ist und die Herstellung von Rauschmittel ausgeschlossen werden soll, braucht es dafür eine Genehmigung. Im Unterschied zum Nutzhanf gibt es nämlich auch Sorten, die als Arznei- und Drogenpflanzen verwendet werden.

Die Sorten lassen sich genau unterscheiden. Als Arznei- und Drogenpflanze können nur blühende weibliche Pflanzen verwendet werden; aus deren getrockneten Blättern oder dem Harz wird dann Marihuana beziehungsweise Haschisch hergestellt. Durch die Verwendung von entsprechendem Saatgut lässt sich der Anbau gezielt steuern.

Eigentlich könnte man die Sache mit der einfachen Verpflichtung zur Verwendung eines bestimmten Saatgutes regeln. Die bürokratische Hürde einer behördlichen Genehmigung wurde dennoch Gesetz, und die sogenannte Rauschklausel im Betäubungsmittelrecht schwebt immer wie ein Damoklesschwert über den Hanfbauern. Demnach gilt Cannabis grundsätzlich als verboten, unabhängig davon, ob es sich um Rauschcannabis oder Nutzhanf handelt. Nutzhanf ist davon nur ausgenommen, wenn sichergestellt ist, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Diese Konstruktion führt in der praktischen Handhabung zu erheblichen Unsicherheiten: „Die Rauschklausel behandelt den nicht berauschenden Nutzhanf wie ein potenzielles Drogenproblem und blockiert damit sinnvolle Anwendungen“, erklärt Felix Drewes, der zweite Vorsitzende des Vereins Nutzhanf-Netzwerk e. V. „Anders als Cannabis zu Rauschzwecken enthält Nutzhanf nur sehr geringe Mengen des berauschenden THCs und ist praktisch nicht geeignet, eine berauschende Wirkung zu erzielen. Die Annahme eines möglichen Missbrauchs beruht daher lediglich auf rein theoretischen Annahmen“, so der Nutzhanf-Experte.

Als wäre das nicht kompliziert genug, tun sich nun neue Hürden auf. Wie das Berliner Stadtmuseum mitteilt, wurde im Zuge von Gesetzesänderungen die Zuständigkeit für den Nutzhanfanbau auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übertragen. „Diese ist jedoch ausschließlich für landwirtschaftliche Betriebe zuständig. Für Einrichtungen wie Museen, die Hanf zu Bildungs- und Forschungszwecken anbauen möchten, gibt es derzeit keine zuständige Genehmigungsbehörde mehr“. Die Folge: Der Anbau von Textilhanf muss eingestellt werden.

„Wir zeigen im Museumsdorf nicht nur Gebäude, sondern ganze Lebenswelten mit Feldern, Tieren und Nutzpflanzen. Hanf gehört historisch einfach dazu – ohne ihn ist das Bild unvollständig“, erklärt Museumsleiterin Julia Heeb. „Besucherinnen und Besucher konnten bislang alle Verarbeitungsschritte nachvollziehen und teilweise selbst erproben, etwa bei der Herstellung von Seilen aus Hanffasern. Während der Sommerferien wird die Seilerei täglich betrieben. Das Publikum kann nicht nur Seile aus Hanfgarn herstellen, anhand von Anschauungsstücken von Materialien und Werkzeugen werden auch die verschiedenen Arbeitsschritte der Hanfverarbeitung vom Stängel zum Seil erklärt.“

„Hier entsteht eine Lücke, die wichtige kulturelle und wissenschaftliche Arbeit verhindert“, so Julia Heeb. „Unsere Forschung zur historischen Nutzung von Nutzhanf ist ein einzigartiges Projekt, das Geschichte erfahrbar macht und weit über das Museum hinaus Bedeutung hat.“

Auch andere Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Demonstrationsprojekte seien betroffen, berichtet das Stadtmuseum Berlin. Damit Programme zur Hanfverarbeitung im Museumsdorf Düppel wieder stattfinden können, müsse die Gesetzeslücke schnell geschlossen werden. „Ziel sollte es sein, den Anbau von Nutzhanf zu wissenschaftlichen, musealen und pädagogischen Zwecken auch außerhalb klassischer landwirtschaftlicher Betriebe wieder zu ermöglichen.“

Daniela von Treuenfels

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[caption id="attachment_103362" align="aligncenter" width="300"] Grafik: Kinder- und Jugendbüro[/caption]
 
 

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pm/dt

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