
Der Hahn-Meitner-Campus in Wannsee von oben. Hier steht der Forschungsreaktor. | Archivbild: HZB/DirkLaubner
Der 2019 stillgelegte „Berliner Experimentier-Reaktor II“ (BER II) des Helmholtz-Zentrums in Wannsee soll abgebaut werden. Die Einzelheiten werden in einem atomrechtlichen Verfahren festgelegt. In diesem Rahmen ist die Öffentlichkeit bis zum 28. Januar zur Beteiligung aufgefordert.
Die vorliegenden Antragsunterlagen, so teilt es die Umweltverwaltung mit, werden rund 10 Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Interessierte können die Dokumente mit Ausnahme der Tage 24. und 31. Dezember jeweils Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr in den Räumen der Umweltverwaltung oder im Rathaus Zehlendorf einsehen. Die Unterlagen sind auch online verfügbar.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen vorgebracht werden, zu denen der BUND Berlin explizit auffordert. Kritische beziehungsweise kontroverse Punkte könnten sein: Sicherheitsbedenken im Umgang mit radioaktiven Stoffen und Transporten, konkrete Kritik an den Entsorgungsplänen, Auswirkungen auf Menschen, Wasser und Boden sowie die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten.
Zu den genannten Punkten will die Umweltorganisation eine eigene Einwendung formulieren und dazu die Ergebnisse eines gesonderten Gutachtens mit einfließen lassen. „Jegliches kontaminierte Material, auch wenn es nur geringfügig strahlt, muss selbstverständlich gesondert behandelt und tiefenlagerfähig entsorgt werden“, sagt Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin. Weil es noch kein Atommüll-Endlager in Deutschland gebe, müsse zwischengelagert werden. „Bei der voraussichtlich überlangen Zwischenlagerfrist von wahrscheinlich 70 und mehr Jahren drohen zudem die Lagerbehälter zu versagen“, so Krümmel.
Der BUND befürchtet auch eine „unsaubere Entsorgungspraxis“ in Berlin durch das sogenannte Freimessen schwach kontaminierten Materials. Die schiere Menge an Material (Beton, Stahl) zu minimieren und sie nach der 10 Mikrosievert-Grenze (unterhalb der natürlichen Strahlung) „frei“ zu geben, führe zum nächsten Konflikt, könnten diese noch strahlenden Materialien in gewöhnlichen Bauvorhaben verwendet werden oder auf unsicheren Deponien landen. (ausführlich hier)
Tatsächlich hat sich das Helmholtz-Zentrum das genau so vorgestellt, wie aus einer im April diesen Jahres veröffentlichten Publikation zum Rückbau des Reaktors hervorgeht. „Der größte Teil der Reststoffe unterschreitet die gesetzlich festgelegten Freigabewerte, so dass der jeweilige Stoff als nicht radioaktiv eingestuft wird und daher konventionell entsorgt werden muss“, heißt es. „Bei einem Teil der anfallenden Reststoffe lohnt es sich zu warten, bis durch den radioaktiven Zerfall die Aktivität so weit abgeklungen ist, dass die Freigabewerte unterschritten werden.“ Hierfür werde eine entsprechende „Abklingzeit“ eingeplant. Alles andere werde im „Endlager des Bundes für schwach- und mittelradioaktive Abfälle abgeliefert“.
Welches Endlager? Und wie lange ist so eine Abklingzeit? Wo soll was abklingen? Möglicherweise geben die nun ausgelegten Unterlagen darüber Auskunft.
Die Auslegung findet in der Zeit vom 18. November bis einschließlich zum 28. Januar jeweils Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr an folgenden Orten statt:
- in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin, Dienstgebäude Brückenstraße 6, 10179 Berlin-Mitte, Raum: R 3 009. Bitte an der Pförtnerloge im Eingangsbereich im Erdgeschoss anmelden.
- im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Gebäude E, 2. OG, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin.
Alle Infos: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/atom-und-strahlenschutz/atomrechtliche-behoerden/stilllegung-ber-ii/
Die Dokumente werden online hier veröffentlicht: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=2d33ff5f-6348-416c-bb3e-c7c406de0412
Informationen des HZB zum Rückbau: https://www.helmholtz-berlin.de/projects/rueckbau/
Daniela von Treuenfels
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