
Foto: BVG
Strafen für das Blockieren von Türen, Messerverbot und Datenspenden – das ist neu bei der BVG.
Wer Türen von U-Bahn, Tram oder Bus mutwillig offen hält und so den Fahrbetrieb verzögert, muss zukünftig mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro rechnen. Jedes Offenhalten der Türen, begründet das Unternehmen seine neue Nutzungsordnung, verzögert das Ein- und Aussteigen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb. Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs bittet die BVG alle Fahrgäste um Umsicht und Unterstützung bei zügigen Abfahrten.
Das Blockieren im Schließprozess kann gefährlich werden. Wer nach dem Ertönen des Türsignals noch im Türbereich steht, bringt sich in die Gefahr eingeklemmt oder verletzt zu werden.
Außerdem entstehen Sachschäden und damit hohe Reparaturkosten. Bei Störungen müssen der BVG zufolge regelmäßig einzelne Türen gesperrt werden, in älteren U-Bahn-Zügen kann das sogar ganze Wagen betreffen – da Türen nicht einzeln gesteuert werden können. Zu- und Ausstieg werden dadurch beeinträchtigt und verlangsamt.
Im Schnitt, so das Unternehmen, kommt es allein im U-Bahn-Betrieb pro Monat zu etwa 200 Türstörungen – viele davon durch mutwilliges Offenhalten. Jeder defekte Türmechanismus muss aus Sicherheitsgründen gesperrt und kann häufig nur in der Werkstatt repariert werden. So fehlen die Züge im Liniennetz.
Seit dem 1. Mai gelten die Regelungen des Waffengesetzes in allen öffentlich zugänglichen Grundstücken und Anlagen der BVG. Danach ist Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, das Betreten der Anlagen und die Nutzung der Verkehrsmittel untersagt. Im Zuge der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im gesamten Bereich des öffentlichen Berliner Nahverkehrs soll es zukünftig weitere Anpassungen der Nutzungsordnung geben.
Neu ist auch: Bei der Verkehrsplanung können jetzt alle mithelfen. Um die Bedarfe besser einschätzen zu können, bittet die BVG ihre Nutzer um Datenspenden. Wann sind auf den Linien die meisten Menschen unterwegs? Wo wollen sie hin und wo steigen sie um? Wie müsste das Angebot aussehen, damit noch mehr Menschen auf die umweltfreundliche Mobilität umsteigen? Antworten auf diese Fragen liefern schon jetzt mehrere Datenquellen. Zur Frage der Nachfrage in einzelnen Verkehrsmitteln geben beispielsweise automatische Zählsysteme in den Fahrzeugen Auskunft. Wenn es um detailliertere Angaben zu Weg und Ziel und weiteren Daten zur ÖPNV-Nutzung geht, helfen bisher aber nur Befragungen, wie sie mit großem Aufwand alle drei Jahre vom Verkehrsverbund VBB organisiert werden.
Seit Kurzem testet die BVG ein neues Verfahren und bittet ihre Fahrgäste um eine Spende – und zwar um eine Datenspende. Nutzer der FahrInfo-App der BVG können sich über die neue Trackingfunktion ganz einfach beteiligen und ihre Wegedaten für die BVG freigeben. Damit lernen die BVG-Planer die Mobilitätsbedürfnisse ihrer Kunden künftig schneller und genauer kennen. Alle Daten werden vor der Auswertung vollständig datenschutzgerecht umgewandelt. Für die Auswertung werden ausschließlich Wegedaten verwendet. Analysiert werden nur Wege in Berlin und Brandenburg. Das Ganze, versichert das Unternehmen, ist freiwillig und datenschutzkonform. Wer sich nicht aktiv für die Teilnahme anmeldet, wird auch nicht getrackt.
Treuenfels/pm
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