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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 Abs. 1 BauGB
Ziel / Zweck:
Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Gewerbenutzungen in Form von Büros und filialisierten Finanzdienstleistungen.
Sie können die Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Stellungnahmen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Aufgrund der Pandemie können Sie die Unterlagen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Planungssicherstellungsgesetztes* in der Zeit vom 21. Juni 2021 bis einschließlich 21. Juli 2021* unter den Beteiligungsportalen www.mein.berlin.de/projekte und www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ im Internet einsehen und sich dort online äußern.
Als zusätzliches Informationsangebot ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes eine Einsichtnahme vor Ort nach vorheriger Terminabsprache unter (030) 90299-7726 für folgende Zeiträume und am folgenden Ort möglich:
Zeit:
vom 21. Juni 2021 bis einschließlich 21. Juli 2021,
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 15 Uhr
Ort:
Bezirksamt Steglitz–Zehlendorf von Berlin, Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, 2. Etage, Raum E 218 (Auskünfte Zimmer E 214), Telefon (030) 90299-7726 oder (030) 90299-0.
Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.
Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter (030) 90299-7726 oder per E-Mail gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
(BA Steglitz-Zehlendorf)












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