Der Hahn-Meitner-Campus in Wannsee von oben. Hier steht der Forschungsreaktor. | Archivbild: HZB/DirkLaubner

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Stilllegung und zum Abbau des Berliner Experimentierreaktors BER II sind 500 Einwendungen von Bürgern eingegangen. Der BUND hat ein eigenes Gutachten erstellen lassen und spricht von Sicherheitslücken.

Der Atomreaktor BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin für Materialen und Energie (HZB) ist 1973 errichtet und 2019 endgültig stillgelegt worden. Die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Reaktors ist bereits im April 2017 beantragt worden. Nun steht der Rückbau an.

Am 28. Januar endete die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen des HZB. Die Beteiligung ist Teil des atomrechtlichen Verfahrens, das auch beim Rückbau einer Anlage Transparenz und Offenlegung vorsieht. Während der zweimonatigen Auslegungsfrist konnten Bürgerinnen und Bürger online oder vor Ort in der Umweltverwaltung oder im Rathaus Zehlendorf Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen.

Laut Umweltverwaltung haben mehr als 500 Personen überwiegend online Einsicht in die Unterlagen genommen. Rund 200 Zugriffe erfolgten demnach aus dem Raum Berlin. Insgesamt gingen fristgerecht 155 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern aus sechs Bundesländern ein, die sich auf über 40 verschiedene Themenbereiche bezogen.

Kurios: Die meisten Einwendungen kamen aus Nordrhein-Westfalen, nur etwa ein Drittel aus Berlin und Brandenburg. Darüber hinaus reichten zwei in Berlin und Brandenburg anerkannte Naturschutzvereine sowie zwei weitere zivilgesellschaftliche Organisationen Stellungnahmen ein, heißt es in einer Mitteilung.

Auch der BUND Berlin hat die Dokumente analysiert und kritisiert sie als „unzureichend“: Strahlenschutz und Freisetzungen von Radioaktivität seien nicht ausreichend belegt, das Konzept für die radioaktiven Abfälle und deren Lagerung sei unklar. Zudem seien Alternativen und Risiken nicht ausreichend geprüft worden. Basis dieser Einschätzung ist ein vom BUND Berlin in Auftrag gegebenes Fachgutachten der Atomexpertin Oda Becker.

„Nach dem Minimierungsgebot müssen Gefahren für die Bevölkerung und die Natur auf ein absolutes Minimum reduziert werden“, sagt Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin. „Das neue Gutachten stellt jedoch fest, dass die eingereichten Unterlagen diesen Anspruch nicht erfüllen. Da wichtige Informationen fehlen, lässt sich derzeit nicht beweisen, dass die Sicherheitsvorkehrungen tatsächlich ausreichen.“

„Unser Ziel bleibt eine sichere, strahlungsfreie ‚Grüne Wiese‘ in Wannsee“, so Krümmel. Das Fachgutachten von Oda Becker zeige „sehr konkret, wo die Unterlagen nachgebessert werden müssen.“ So seien Strahlenschutz und Freisetzungen unzureichend belegt, das Konzept für radioaktive Abfälle und Lagerung zudem unklar. Die „sehr toxischen und hochaktiven Beryllium-Abfälle“ würden im UVP-Bericht kaum behandelt, obwohl ihre Entsorgung technisch und rechtlich noch nicht abschließend geklärt sei. Schließlich seien Alternativen und Risiken nicht ausreichend geprüft worden.

Bevor nun eine Rückbaugenehmigung erteilt wird, soll aus Sicht des Umweltverbandes noch nachjustiert werden. Bedingung für eine solche Erlaubnis müssten „konkrete und überprüfbare Nachweise dafür sein, dass das Minimierungsgebot im Strahlenschutz eingehalten wird“, außerdem ein Abfall- und Lagerkonzept, eine Alternativenprüfung und eine Darstellung der Störfall- und Transportrisiken.

So geht es weiter: Die atomrechtliche Genehmigungsbehörde wertet die Einwendungen aus und übermittelt das Ergebnis an das HZB zur Stellungnahme. Im nächsten Schritt findet eine Erörterung der Einwendungen mit dem HZB und den Einwendern statt.

Über die Zulässigkeit des Projekts wird im Rahmen der Genehmigungserteilung entschieden. Wann die Behörde über den vorliegenden Antrag abschließend befinden wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, heißt es aus der Umweltverwaltung.

Daniela von Treuenfels

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