
Bild: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Der Landschaftspark Klein-Glienicke muss als öffentliche Grünanlage ab dem 06. April 2020 an zu großen Teilen weiträumig bis auf Weiteres gesperrt werden.
Grund dafür ist die Gefahr für die Erholungssuchenden, die von herabfallenden Ästen oder absterbenden und damit in ihrer Standsicherheit gefährdeten Bäumen ausgeht.
Der denkmalgeschützte sowie naturschutzfachlich überaus wertvolle Landschaftspark ist derzeit durch ein rasantes Baumsterben gekennzeichnet. Dieses wird verursacht durch die seit nun zwei Jahren anhaltende Dürre, durch lokal auftretende Sturmereignisse sowie einem sehr hohen Lebensalter der meisten Bäume. Dies hat zur Folge, dass einzelne Äste oder ganze Bäume vertrocknen. Besonders betroffen sind vor allem Laubbäume wie Buchen und Eichen.
Diese Situation stellt für die Besucherinnen und Besucher eine erhebliche Gefahr dar.
Bislang konnten nur die dringendsten Maßnahmen entlang der umlaufenden Hauptwege abgearbeitet werden. Das ganze Ausmaß der Schäden wird erst beim Austrieb der Bäume sichtbar werden.
Dieser Gefahr begegnet der Bezirk Steglitz-Zehlendorf zunächst mit einer Sperrung des in seinem Eigentum stehenden Teils des Landschaftsparks Klein-Glienicke.
Eine sukzessive Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist – in Abstimmung mit den denkmalpflegerischen und naturschutzfachlichen Anforderungen – zeitnah geplant.
Weiterhin begeh- und erreichbar bleiben die umlaufenden Hauptwege, der Wirtschaftshof, die Pförtnerhäuser 1 und 2, der Jägerhof sowie die im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) stehenden Flächen in unmittelbarer Umgebung des Schloss Glienicke, dem sog. Pleasureground.
Der Fachbereich Grünflächen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf bittet ausdrücklich darum, die Sperrungen und Ausschilderungen zu beachten sowie ausschließlich auf den für den Besucherverkehr freigegebenen Wegen zu bleiben.
Wir danken für Ihr Verständnis!
(BA Steglitz-Zehlendorf)












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