Die Juristin Birgit Malsack-Winkemann, ehemalige Bundestagsabgeordnete und suspendierte Richterin, erhält weiterhin die Hälfte ihrer Dienstbezüge.

Trotz einer Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der damit verbundenen Untersuchungshaft erhält die Steglitz-Zehlendorfer AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann weiterhin die Hälfte ihres Grundgehaltes. Monatlich überweist die Berliner Justizverwaltung der Beamtin, gegen die auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, rund 4000 Euro.

Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hervor. Demnach hat das richterliche Dienstgericht auf Antrag der Justizsenatorin im März 2023 die Richterin ihres Dienstes enthoben und die Kürzung der Bezüge um die Hälfte angeordnet – mehr als 50 Prozent Kürzung wäre nicht möglich gewesen.

Die Entlassung der Richterin aus dem Amt wäre derzeit nicht möglich, hierzu müsste gegen sie erst ein Urteil gefällt werden. Die Strafe, erklärt die Justizverwaltung in Beantwortung der Anfrage, müsste dabei ein gewisses Mindestmaß erreichen: mindestens ein Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat oder mindestens sechs Monate wegen einer Tat, „die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist“. Das Richterverhältnis endet dann mit der Rechtskraft des Urteils.

Die promovierte Juristin Malsack-Winkemann steht derzeit vor Gericht, weil ihr vorgeworfen wird, gemeinsam mit einer Gruppe von sogenannten Reichsbürgern einen Staatsstreich geplant zu haben. In einer Putschistenregierung nach dem geplanten Umsturz soll sie als Justizministerin unter der Führung des Immobilienunternehmers Heinrich XIII Prinz Reuß vorgesehen gewesen sein.

Daniela von Treuenfels

 

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